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Leben - Kärnten
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© marijana1/pixabay

Nach Österreich retour

Rückkehr aus Kroatien: Für Genesene und Geimpfte keine Quarantänepflicht

Kärnten/Kroatien – Laut dem österreichischen Bundesministerium müssen Genesene oder Geimpfte bei der Rückkehr aus Kroatien nach Österreich nicht mehr in Quarantäne. Getestete müssen aber wie bisher noch eine zehntägige Absonderung zuhause antreten.

 1 Minuten Lesezeit (159 Wörter)

Einige Länder befinden sich derzeit, laut Bundesministerium, in der Anlage B1, darunter fallen Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern. Das heißt, dass Kärntner die in Kroatien Urlaub machen und als genesen gelten oder geimpft sind, ohne verpflichtende Quarantäne wieder nach Österreich retour einreisen dürfen. Für alle anderen gilt weiterhin die zehntägige Heimabsonderung. Was sagst du dazu?

Anlage B1 des Bundesministeriums

Auf der Seite des Bundesministeriums heißt es: “Bei der Einreise aus den Ländern der Anlage B1 (Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern) entfällt für Geimpfte oder Genesene die Verpflichtung zur Quarantäne. Getestete Personen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden/ Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) müssen wie bisher zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.”