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Veröffentlicht am 01.06.2021, 01:40

Rasches Handeln des Marktamtes gefordert

WK: “Verstöße gegen die Markt­ordnung sorgen in Klagen­furt für Unmut”

Klagenfurt - Der Klagenfurter Benediktinermarkt ist für alle da, deshalb sollten auch die gleichen Regeln für alle gelten. "Unlauterer Wettbewerb und Verstöße gegen Corona-Maßnahmen trüben allerdings den wöchentlichen Marktbesuch", so der Klagenfurter Bezirksstellengeschäftsführer Markus Polka und WK-Gastronomieobmann Stefan Sternad.
von Tanja Janschitz2 Minuten Lesezeit (303 Wörter)

„Bei allem Verständnis für Geschäftstüchtigkeit, aber jetzt muss am Benediktinermarkt die Handbremse bei der vorherrschenden Wettbewerbsverzerrung gezogen werden“, zeigt sich der Klagenfurter Bezirksstellengeschäftsführer Markus Polka verärgert. Konkret stößt ihm, WK-Gastronomieobmann Stefan Sternad sowie vielen im Marktumfeld tätigen Unternehmern auf, dass einige wenige Marktstandler außerhalb ihrer Berechtigung tätig sind und illegale Gastronomie betreiben.

WK-Experten orten Verstöße gegen das Gewerberecht

Hierbei gehe es um Standinhaber, die nicht nur Essen und Trinken ausgeben, sondern mittlerweile auch einen Gastgartenbereich eingerichtet haben. „Das verstößt nicht nur gegen die Marktordnung, sondern gegen ein Bundesrecht“, erklärt Polka und meint damit den Verstoß gegen das Gewerberecht. Hier müsse nämlich streng zwischen dem bloßen Verkauf eigener Produkte und der darüberhinausgehenden Verabreichung bzw. dem Ausschank von Speisen und Getränken unterschieden werden. Unter Verabreichung und Ausschank sei jede Vorkehrung oder Tätigkeit zu verstehen, die darauf abzielt, dass die Speisen und Getränke an Ort und Stelle genossen werden. „Das gilt beispielsweise für Wein im Glas oder auf Tellern angerichtete Portionen“, erläutert WK-Rechtsexpertin Katja Hebein.

Rasches Handeln des zuständigen Marktamtes gefordert

„In der Gastronomie obliegen wir etlichen Auflagen und können durch unsere Gastgewerbeberechtigung Qualität, Hygiene und Sicherheit gewährleisten. Jeder sollte unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten und solche schwarzen Schafe ärgern mich besonders. Sie bringen die gesamte Branche in Verruf und sorgen auch unter den Marktfieranten für Unmut“, weiß Sternad. Zusätzlich zur fehlenden Gewerbeberechtigung macht Polka auch eine Verletzung der Corona-Auflagen aus: „Die Personen, die in diesem Fall gemeint sind, kontrollieren weder die 3G-Regelung, noch achten sie auf ausreichend Abstand und verlangen auch keine Registrierung.“ Sternad und Polka sind sich einig und fordern ein rasches Handeln des zuständigen Marktamtes.

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