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Veröffentlicht am 03.06.2021, 18:02

Die Verhandlung findet nächsten Dienstag statt

Hakenkreuz-Tattoo im Intimbereich: Kärntner steht vor Gericht

Klagenfurt - Nächsten Dienstag, am 8. Juni, muss sich ein Mann vor Gericht verantworten. Ihm wird Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne vorgeworfen. Der Mann soll nicht nur Fotos mit Nazi-Symbolen an Orten wie dem Bunkermuseum geschossen und gepostet haben, er soll außerdem ein Hakenkreuz an einer sehr intimen Stelle tätowiert haben und dieses auch zur Schau gestellt haben.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (135 Wörter)
Am Dienstag steht der Mann vor Gericht

Dem Mann konkret zur Last gelegt, ein gepostetes Bild von seinem Skrotum (männliches Geschlechtsorgan, Teil der Hoden) veröffentlicht zu haben, auf dem ihm zuvor sein Bruder ein Hakenkreuz tätowiert haben soll. Ungeachtet dessen soll der Angeklagte diese Tätowierung am 13. September 2019 beim Abschlussabend einer Milizübung vor Zeugen zur Schau gestellt haben.

Mann soll sensible Bilder gepostet haben

Dem Mann wird außerdem zur Last gelegt, sich im nationalsozialistischen Sinne betätigt zu haben. Zum Beispiel soll er diverse nationalsozialistische Symbole von sich selbst an historisch sensiblen Orten wie zum Beispiel im Bunkermuseum am Wurzenpass aufgenommen und gepostet zu haben. Die Verhandlung findet am Dienstag, dem 8. Juni, um 9 Uhr am Landesgericht Klagenfurt statt. Neben Richter Gerhard Pöllinger-Sorré, der die Verhandlung führt, werden auch Geschworene anwesend sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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