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Veröffentlicht am 08.06.2021, 15:04

Wegen Wiederbetätigung verurteilt

19 Monate Haft für "Nazi-Aktionen": "Es tut mir leid, es ist mir peinlich"

Klagenfurt - Heute musste sich ein St. Veiter vor Gericht verantworten. Ihm wird Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne vorgeworfen. Der Mann soll nicht nur Fotos mit Nazi-Symbolen an Orten wie dem Bunkermuseum geschossen und gepostet haben, er soll außerdem ein Hakenkreuz an einer sehr intimen Stelle tätowiert haben und dieses auch zur Schau gestellt haben. Nun wurde ein Urteil gefällt.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (190 Wörter)
SYMBOLFOTO - Der Mann wurde heute verurteilt.

Dem Mann wurde konkret zur Last gelegt, ein gepostetes Bild von seinem Skrotum (männliches Geschlechtsorgan, Teil der Hoden) veröffentlicht zu haben, auf dem ihm zuvor sein Bruder ein Hakenkreuz tätowiert haben soll. Laut dem Verurteilten waren die beiden zu diesem Zeitpunkt betrunken. Außerdem soll der Angeklagte das Tattoo am 13. September 2019, wieder betrunken, beim Abschlussabend einer Milizübung vor Zeugen zur Schau gestellt haben.

Geschworenengericht entscheid über das Urteil

Zusätzlich soll er diverse nationalsozialistische Symbole von sich selbst an historisch sensiblen Orten wie zum Beispiel im Bunkermuseum am Wurzenpass aufgenommen und gepostet zu haben. Die Verhandlung fand heute, am Dienstag, dem 8. Juni, um 9 Uhr am Landesgericht Klagenfurt statt. Neben Richter Gerhard Pöllinger-Sorré, der die Verhandlung führt, waren auch Geschworene anwesend.

Vorstrafe und Verurteilung

Der 29-Jährige wurde heute wegen der Wiederbetätigung und wegen Waffenbesitz zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und die Verteidigung kündigt Rechtsmittel an. Der Mann ist wegen Gewaltdelikten bereits vorbestraft. Wie Medien berichten, täten ihm seine Aktionen leid und sie seien ihm auch peinlich. Das Tattoo sei übrigens auch nicht mehr sichtbar.

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