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Veröffentlicht am 17.06.2021, 12:02

Nach Insolvenz

Zu wenig Abfertigung: Über 14.000 Euro für Tischler erkämpft

Villach - Fast 40 Jahre arbeitete ein Villacher Tischler bei der gleichen Firma – bis es zur Insolvenz des Betriebes kam. Im Zuge der Berechnung zur Abfertigung „alt“ wurde dem Mann – nach Rechtsansicht der AK Kärnten – zu wenig vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF-Service GmbH) ausbezahlt. Mit der Abwicklung offener Ansprüche aus der Firmeninsolvenz betraut, vertrat der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) in der AK den Handwerker. Der Fall landete vor Gericht. „Unser Einsatz hat sich ausgezahlt!“, freut sich AK-Präsident Günther Goach über 14.000 Euro, die dem Arbeitnehmer nun nachbezahlt werden müssen.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (227 Wörter)
SYMBOLFOTO - Fast 40 Jahre arbeitete ein Villacher Tischler bei der gleichen Firma – bis es zur Insolvenz des Betriebes kam.

Durch zwei gerichtliche Instanzen vertrat der ISA in den vergangenen zwei Jahren einen Tischler. Mit Erfolg: 14.000 Euro an offenen Abfertigungsansprüchen werden dem Mann nachbezahlt. Den beiden Verfahren vor Gericht, erstinstanzlich beim Landesgericht Klagenfurt und in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Graz, gingen unterschiedliche Rechtsmeinungen der AK Kärnten und jene der IEF-Service GmbH, voran.

Kurz vor Insolvenz auf Vollzeit gewechselt

„Der ISA übernimmt die Anmeldung der Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und die Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH. Im vorliegenden Fall wechselte unser Klient, knapp vor der Insolvenz seines Dienstgebers, jedoch ohne von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma zu wissen, von seiner jahrelangen Teilzeitbeschäftigung auf Vollzeit, weshalb wir der Ansicht waren, dass ihm der volle Abfertigungsanspruch von insgesamt 32.000 Euro zusteht. Die IEF-GmbH zahlt ihm jedoch nur 18.000 Euro aus.

Fall ging bis nach Graz

Strittig war also, ob sich die Abfertigung „alt“ nach einer Vollzeitbeschäftigung oder einer Schnittberechnung aus Voll- und Teilzeit ergibt“, erklärt Herbert Diamant, Leiter des ISA in der AK Kärnten den Sachverhalt. Das Landesgericht Klagenfurt urteilte, dass dem Mann die ausstehenden 14.000 Euro ausbezahlt werden sollten. Nach Berufung der IEF-Service GmbH landete der Fall schließlich beim OLG Graz. Und auch hier wurde der AK recht gegeben. Diamant: „Vereinfacht beschrieben: Rechtlich entscheidend war es, dass eine dauerhafte Arbeitszeitveränderung stattgefunden hatte, weshalb sich die Abfertigung ‚alt‘ vom Letztbezug berechnet.“

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