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Veröffentlicht am 21.06.2021, 15:58

Gut gemeinter Ratschlag

Chef der See­polizei: "Nicht selbst über­schätzen!"

Kärnten - 104 Polizeischiffsführer sorgen für Ordnung auf den Kärntner Seen. Sie wissen: Es kommt immer wieder vor, dass sich ein Sportler überschätzt. Im Gespräch mit 5 Minuten gibt Horst Binder, Leiter der Seepolizei Kärnten den Schwimmern daher zwei wichtige Ratschläge mit auf den Weg.
von Plattner & Janschitz1 Minute Lesezeit (210 Wörter)

Insgesamt 104 Polizeischiffsführer sorgen auf den Kärntner Seen dafür, dass Einheimische, wie auch Touristen, ungetrübt ihren Badetag genießen können. Zusätzlich zum Dienst auf der Polizeiwache überwachen die Beamten die Seen- und Flussverkehrsordnung, führen schifffahrtsrechtliche Kontrollen durch, bergen Verunglückte sowie beschädigte oder herrenlose Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, kontrollieren nach dem Fischereigesetz oder überwachen Veranstaltungen. Dies lässt sich auch an der Zahl der geleisteten Einsatzstunden ermessen, welche im Jahr 2020 bei exakt 5.981 Stunden lag.

Ratschläge vom Leiter der Seepolizei

Im Gespräch mit 5 Minuten erklärt Horst Binder, Leiter der Seepolizei Kärnten: “Gerade im Sommer, wo viele Leute mit dem Boot unterwegs sind und die Seen relativ stark frequentiert sind, müssen die Polizeischiffsführer auch verstärkt auf Schwimmer in- und außerhalb der Uferschutzzonen* achten.” Immer wieder komme es vor, dass ein Sportler sich selbst überschätze oder überfordert. Auch motorbetriebene Boote stellen oft eine Gefahr für die Schwimmer dar. “Die Wasserfahrzeuge sind oft schnell unterwegs, da kann es rasch passieren, dass ein Wassersportler übersehen wird”, mahnt der Leiter der Seepolizei zur Vorsicht. Darum gibt Binder den Schwimmern zwei gut gemeinte Ratschläge mit auf dem Weg:

Die Tipps vom Profi:

  • Schwimmer, die den See queren möchten und damit aus der Uferschutzzone* hinausschwimmen, sollten unbedingt eine Schwimmboje mitnehmen oder eine Signalhaube tragen, damit sie von Bootsfahrern leichter wahrgenommen werden können. 
  • Keinesfalls zu weit schwimmen, wenn es der Gesundheitszustand nicht zulässt. 

*Uferschutzzone: Jener Bereich, der bis zu 200 Meter vom Ufer entfernt liegt.

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