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Veröffentlicht am 24.06.2021, 18:16

Bei der Ein- und Ausreise

Italien und Slowenien: Weitere Erleichterungen bei Reisen

Kärnten/Italien/Slowenien - Wegen den niedrigen Infektionszahlen gab es in letzter Zeit einige Lockerungen bei den Ein- und Ausreisebestimmungen unserer Nachbarländer Italien und Slowenien. Welche genau, lest ihr hier.
von Sarah Oschounig2 Minuten Lesezeit (281 Wörter)
In letzter Zeit gab es wieder einige Erleichterungen bei der Einreise nach Italien.

Aktuell wird uns die Ein- und Ausreise bei unseren Nachbarländern Italien und Slowenien etwas leichter gemacht. Wenn man nach Slowenien reisen möchte und sich zuvor in Österreich aufgehalten hat, braucht man aktuell weder einen 3G-Nachweis, noch Quarantäne oder Registrierung. Die aktuellen Regelungen sind auch auf der Webseite des Bundesministeriums zu finden.

3G-Regel für Italien gültig

Seit Montag ist für die Einreise nach Italien nur noch der 3G-Nachweis und eine Online-Registrierung nötig. Man braucht also einen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, einen Bescheid über eine Genesung, oder eine Bestätigung, dass man bereits beide Impfungen erhalten hat mit 14-tägiger Wartezeit. Des Weiteren muss eine Registrierung über das Passagier- und Lokalisierungsformular durchgeführt werden und man muss sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde melden. Kärntner, die über den Grenzübergang Thörl-Maglern nach Italien einreisen, können sich bei der Behörde in Tarvis unter der E-Mail-Adresse [email protected] melden.

Tagesausflüge ohne 3G-Regel möglich

Laut dem Bundesministerium gibt es mehrere Ausnahmen bei der Einreise ins Nachbarland Italien. Wenn der Wohnort etwa nicht weiter als 60 Kilometer von der Grenze entfernt liegt, braucht man keinen 3G-Nachweis. Dann genügt die Registrierung über das Internet, allerdings muss man das Land dann innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.

Rückreise nach Österreich

Egal ob man aus Slowenien oder Italien wieder nach Österreich einreisen möchte, wird ein 3G-Nachweis benötigt. Wenn dieser bereits bei der Rückreise nach Österreich vorhanden ist, dann ist keine Registrierung durchzuführen. Ist das nicht der Fall, muss das Pre-Travel-Clearance-Formular im Internet ausgefüllt werden. Das Formular kann man auf der Webseite des Bundesministeriums finden.

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