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Veröffentlicht am 25.07.2021, 08:59

Klage

VKI: So können sich Stromkunden des Verbunds Geld retour holen

Graz - Im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den Energieanbieter Verbund AG geklagt. Nach Ansicht des VKI hat dieser eine unzulässige Preisänderungsklausel durchgeführt.
von Redaktion Graz1 Minute Lesezeit (181 Wörter)

Der VKI hat bereits zu einem ähnlichen Fall beim Obersten Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung erzielt. Betroffene Haushaltskunden erhalten einen Geldersatz. Bis spätestens 30. September 2021 kannst du dich dafür über den VKI anmelden.

Außergerichtliche Lösung mit Verbund

Der Verein für für Konsumenteninformation konnte sich sich mit dem Verbund auf eine außergerichtliche Lösung für Kunden einigen. Über die VKI-Aktion erhalten betroffene Haushalte für die Preiserhöhungen im Zeitraum vom 1. April 2019, 1. Juni 2019 und 1. September 2019 einen Geldersatz. Zur Berechnung der Auszahlung wird die individuelle Verbrauchermenge für den Zeitraum der Erhöhung bis hin zum 30. Juni 2020 gerechnet.

Bist du betroffen?

Bei der Aktion teilnehmen können alle Haushaltskunden die von den Preiserhöhungen im Jahr 2019 betroffen waren, dies gilt auch wenn ihr jetzt keinen bestehenden Vertrag mit dem Verbund mehr habt. Hier könnt ihr euch kostenlos beim VKI für den Geldersatz anmelden. Der Verein für Konsumenteninformation prüft dann ob ihr die Voraussetzung erfüllt und wird geeignete Fälle an den Verbund weiterleiten. Weitere Informationen findet ihr unter den “Häufig gestellten Fragen”.

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