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Veröffentlicht am 14.09.2021, 19:57

Um die Wirtschaft anzukurbeln

20 Millionen Euro: Kärntner Gemeindehilfspaket geht in die Verlängerung

Kärnten - Die Kärntner Gemeinden stehen, ausgelöst durch die Corona-Krise, nach wie vor, vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Höhe der Ausgaben steigt, die Einnahmen der Gemeinden dagegen sinken.
von Carolina Kucher3 Minuten Lesezeit (474 Wörter)

„Um die Kärntner Gemeinden trotz krisenbedingter finanzieller Herausforderungen in die Lage zu versetzen, notwendige Investitionen zu tätigen, wurde bereits in der Sitzung der Kärntner Landesregierung am 8. September 2020 das 2. Kärntner Gemeindehilfspaket beschlossen“, so Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner und Landesrat Martin Gruber. In der heutigen Regierungssitzung wurde – analog zum Kommunalinvestitionsgesetzes des Bundes – eine durch den aktuellen Boom in der Bauwirtschaft notwendige Verlängerung der Fristen beschlossen.

Wirtschaftsleistung soll gesteigert werden

„Mit dem 2. Gemeindehilfspaket werden die Kärntner Gemeinden bereits seit einem Jahr dabei unterstützt, langfristig attraktivitätssteigernde neue Projekte umzusetzen und somit notwendige Investitionen zu tätigen. Die Landesförderung funktioniert als Hebel für Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Gemeinde und ihre Bevölkerung bewirken“, erläutert Schaunig. Damit soll die Wirtschaftsleistung gesteigert, die Arbeitsmarktsituation verbessert, die Attraktivität der Regionen erhöht und ein positives Signal an die Kärntner Bevölkerung und Wirtschaft gesendet werden. Fellner: „Darüber hinaus soll damit sichergestellt werden, dass die Kärntner Gemeinden das gesamte Fördervolumen des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020, das für die Kärntner Gemeinden rund 62,7 Millionen Euro beträgt, abrufen können“.

Die Gemeinden aus der Krise führen

Für Orts- und Regionalentwicklungsreferent Martin Gruber ist die Fristverlängerung auch ein weiterer Beitrag zur Kärntner Investitionsoffensive, die gerade erst vom KIHS sehr positiv beurteilt wurde. „Denn die Kärntner Gemeinden sind sehr wichtige Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Sie brauchen aber angesichts der derzeitigen Auftragslage die Möglichkeit, Investitionen auch zu einem späteren Zeitpunkt setzen zu können“, so Gruber. Durch die Verlängerung des Gemeindehilfspaketes können die Kärntner Gemeinden weiter aus der Krise hinausinvestieren. „Schließlich geht es hier um Infrastruktur für unsere Regionen, als Investition in die Zukunft des Standortes Kärnten, von der kommunale Straßen- und Radinfrastruktur über Kindergärten zu Sport-und Freizeiteinrichtungen bis hin zu Maßnahmen zur Ortskernstärkung“, hebt Gruber hervor.

Förderantrag bis Jahresende 2022 einreichen

Das 2. Kärntner Gemeindehilfspaket wurde mit Landesmitteln in Höhe von rund 20 Millionen Euro dotiert. Die Landesmittel werden als Anschlussförderung an den Zweckzuschuss des Bundes aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 gewährt. „Die vor allem im Baugewerbe derzeit gute Auftragslage sowie die Rohstoffknappheit (Stahl, Holz, etc.), haben zu massiven Preissteigerungen sowie zu Lieferausfällen beziehungsweise -verzögerungen geführt, wodurch Projekte zum Teil nicht innerhalb der im Kommunalinvestitionsgesetz 2020 vorgegebenen Fristen umgesetzt werden können. Um aber die Gemeinden weiterhin in die Lage zu versetzen, den vorgesehenen Zweckzuschuss bestmöglich ausschöpfen zu können, wurden analog zum Bund die Fristen verlängert: Förderanträge können bis Jahresende 2022 eingereicht werden, Auszahlungen der gewährten Förderungen erfolgen bis Ende 2025. Dadurch verschaffen wir den Gemeinden die Zeit, die sie für die Umsetzung ihrer Projekte brauchen“, schließt Fellner.

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