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Veröffentlicht am 16.09.2021, 11:31

Neuer Erlass

AMS will Impfverweigerern das Arbeitslosengeld streichen

Kärnten - Eine neue Einschränkung könnte den Arbeitsmarkt bald aufwirbeln. Wenn man als Arbeitslosengeld-Bezieher eine Stelle ablehnt oder sich nicht bewerben will, weil man sich dafür impfen lassen müsste, soll künftig das Geld gesperrt werden.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (143 Wörter)

Am heutigen Donnerstag, dem 16. September, berichtet der “Standard” über eine neue Einschränkung für Arbeitslose. Demnach soll Arbeitsminister Martin Kocher einen Erlass festgelegt haben, der besagt, dass man eine “zumutbare Stelle” nicht ablehnen darf, nur weil man sich dafür impfen lassen müsste. Sollten das AMS-Bezieher dennoch tun, oder sich gar nicht erst bewerben, solle das Arbeitslosengeld gestrichen werden. Das AMS selbst überprüft den Impfstatus nicht, die Arbeitgeber sind dazu allerdings berechtigt.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn man von Arbeitgebern nun aufgrund der Tatsache abgelehnt wird, dass man nicht geimpft ist, hat man nichts zu befürchten. Auch wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, soll es keine Sperre geben. Wie der “Standard” berichtet, gab es in der Vergangenheit schon öfter Probleme in Sachen Jobsuche und Impfnachweis, da zum Beispiel pädagogische Einrichtungen oft eine Impfung verlangen.

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