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Veröffentlicht am 16.09.2021, 12:26

Wirbel am Arbeitsmarkt

Neuer Erlass: Kein AMS-Geld für Impfverweigerer

Graz - Eine neue Einschränkung könnte den Arbeitsmarkt bald aufwirbeln. Wenn man als AMS-Bezieher eine Stelle ablehnt oder sich nicht bewerben will, weil mich sich dafür impfen lassen müsste, soll künftig das Arbeitslosengeld gesperrt werden.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (132 Wörter)
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Heute berichtet der “Standard” über eine neue Einschränkung für Arbeitslose. Demnach soll Arbeitsminister Martin Kocher einen Erlass festgelegt haben. Dieser besagt, dass man eine “zumutbare Stelle” nicht ablehnen darf, nur weil man sich dafür impfen lassen müsste. Sollten das AMS-Bezieher dennoch tun, oder sich gar nicht erst bewerben, solle das Geld gestrichen werden. Das AMS selber überprüft den Impfstatus nicht. Die Arbeitgeber sind dazu allerdings berechtigt.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn man nun aufgrund der Tatsache abgelehnt wird, dass man nicht geimpft ist, hat man nichts zu befürchten. Auch wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, soll es keine Sperre geben. Wie der Standard berichtet, gab es in der Vergangenheit schon öfter Probleme, da zum Beispiel pädagogische Einrichtungen oft eine Impfung verlangen.

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