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Veröffentlicht am 19.09.2021, 12:39

Neue Regelungen

Maßnahmen für Impf­verweigerer: Mindestsicherung könnte drastisch gekürzt werden

Graz - Wie diese Woche bekannt wurde, wird es beim Arbeitslosengeld neue Einschränkungen geben. Heute berichten Medien, dass auch das Notstandsgeld von den neuen Regeln betroffen sein könnte.
von Redaktion 1 Minute Lesezeit (152 Wörter)

Vorerst hieß es, dass Arbeitslose, die einen Job aufgrund Impfpflicht ablehnen, keine Arbeitslose mehr bekommen. Nun erfuhr die Zeitschrift Profil, dass diese Regelung auch bei der Mindestsicherung angewendet werden könnte. Das könnte bedeuten, dass durch die Maßnahmen nur mehr 237 Euro Notstandsgeld bleiben würden.

Drastische Kürzung beim Notstandsgeld

Zwar sind für die Auszahlung der Mindestsicherung die Bundesländer zuständig, seit einer Reform 2018, sind Mindestsicherungsbezieher auch durch Maßnahmen des AMS betroffen. Das heißt, sie müssen genauso einen Job annehmen, auch wenn dafür eine Impfung Voraussetzung ist. Sollte jemand eine Stelle deswegen ablehnen, verweigert er automatisch die Arbeitsaufnahme und das führt Konsequenzen mit sich. Wie es im “Profil” heißt, wird bei Verweigerung in einem ersten Schritt der Bezug automatisch um 25 Prozent gekürzt, danach um 50 Prozent und schlussendlich um ganze 100 Prozent. Dies schildert der Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker, Mario Dujaković.

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