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Veröffentlicht am 27.09.2021, 07:20

E-Scooter

Die wichtigsten Regeln für E-Scooter in Graz

Graz - Elektrisch betriebene Roller werden auch in Graz immer beliebter. Aber wo dürfen die E-Scooter fahren? Ein Überblick über die rechtliche Lage in Graz.
von Christoph Eisbacher2 Minuten Lesezeit (246 Wörter)
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Regeln wie für Radfahrer

Grundsätzlich gelten laut dem ÖAMTC dieselben Regeln wie für Radfahrer. E-Scooter müssen auf Radwegen fahren, wenn Benützungspflicht besteht. Ansonsten dürfen sie auch auf der Straße fahren. Sollte dort ein Mehrzweckstreifen vorhanden sein, muss dieser verwendet werden. Wohnstraßen und Begegnungszonen dürfen im Schritttempo befahren werden.

E-Scooter sind keine Fußgänger

Gehsteige sind für die E-Roller tabu – außer zum Parken. Wenn ein Gehsteig mehr als 2,5 Meter breit ist, dürfen die offiziell als E-Kleintretroller bezeichneten Fahrzeuge dort abgestellt werden. Sie dürfen nur nicht umfallen oder andere behindern. Fußgängerzonen gehören ebenso den Fußgängern – Scooter müssen geschoben werden. Das benützen von Zebrastreifen ist verboten.

Begleitperson bei jüngeren Kindern

Kinder müssen mindestens zwölf Jahre alt sein, um einen E-Scooter fahren zu dürfen, bzw. neun oder zehn Jahre alt, falls sie einen Fahrradführerschein gemacht haben. Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson dabei sein, die mindestens 16 Jahre alt ist. Wichtig: Die Begleitperson braucht einen eigenen Scooter, denn das Fahren zu zweit ist verboten.

Fahren bei Dunkelheit

Der Alkoholgrenzwert liegt bei 0,8 Promille. Die E-Roller müssen mit weißen Reflektoren vorne, roten hinten und gelben auf der Seite ausgestattet sein. Bei Dunkelheit müssen vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht montiert sein. Für E-Scooter mit einer Leistung von mehr als 600 Watt und/oder einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h braucht man einen Mopedführerschein.

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