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Veröffentlicht am 27.09.2021, 14:46

Zum Schutz der Bevölkerung

Nach Wolfrissen: Abschuss­genehmigung wird auf weitere Regionen ausgeweitet

Gailtal - Nach zahlreichen Nutztierrissen auf drei Gailtaler Almen im heurigen Sommer wurden vergangene Woche Risse sowie Wolfssichtungen auch in Tallagen sowie in der Nähe von Siedlungsgebieten gemeldet, 5 Minuten berichtete. Die Abschussgenehmigung wird nun auf weitere Regionen ausgeweitet.
von Anja Mandler2 Minuten Lesezeit (257 Wörter)

“Die Bevölkerung muss geschützt werden und dafür werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Denn der Vorfall zeigt, dass der Wolf in diesem Gebiet die Scheu vor Menschen verloren hat“, so LR Martin Gruber. Die Behörde hat für die Ausweitung der Ausnahme von den Schonvorschriften nun grünes Licht gegeben.

Schutz für die Bevölkerung

Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge der Risse und Sichtungen gehen die Experten beim Land Kärnten davon aus, dass sich einer der Wölfe, die nachweislich auf den Gailtaler Almen Nutztiere gerissen haben, nun im Talbereich aufhält und dort sogar eingezäunte Tiere reißt. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in diesem Bereich zu Situationen kommt, die eine Gefahr für Menschen, insbesondere für Kinder, darstellen können. Deshalb habe ich den Bescheid umgehend unterzeichnet und die Abschussgenehmigung für den Problemwolf ausgeweitet“, fasst Jagdreferent Gruber zusammen. Die Einschätzung der Kärntner Behörde deckt sich auch mit dem Österreichischen Wolfsmanagementplan, der einen Wolf, der sich in bewohntem Gebiet aufhält, als kritisch einstuft, da eine Konditionierung des Wolfes dazu führen kann, dass Wölfe in ihrem Verhalten dreister und aggressiver werden.

Hier gilt die Abschuss-Genehmigung

Die Abschuss-Genehmigung gilt somit ab sofort nicht mehr nur für die drei bisher vom Bescheid umfassten Gailtaler Almen (Egger, Poludnig, Kirchbacher Wipfel), sondern auch für die Feistritzer und Achomitzer Alm sowie Jagdgebiete in den Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail und Arnoldstein. Die Genehmigung wird zeitlich bis zum 17. Oktober erstreckt.

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