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Veröffentlicht am 27.09.2021, 16:20

In körpernahen Berufen:

Sonderfrei­stellung für Schwangere wegen Infektions­gefahr verlängert

Kärnten - Das Arbeitsministerium stellt angesichts der bestehenden Infektionslage weiterhin sicher, dass Schwangere keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen wird bis Ende des Jahres verlängert.
von Phillip Plattner1 Minute Lesezeit (144 Wörter)

“Da die Schutzimpfung für Schwangere erst seit Mai vom nationalen Impfgremium empfohlen wird und die Infektionsgefahr weiter besteht, ist eine Verlängerung notwendig”, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Damit sollen vor allem werdende Mütter ohne Immunisierung geschützt werden. Das Gesetz gilt unverändert für alle werdenden Mütter in körpernahen Berufen, wie unter anderem Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen sowie Lehrerinnen.

Bisher 19 Millionen Euro ausbezahlt

Auch die Betriebe, die die Mitarbeiterinnen freistellen, sollen unverändert Unterstützung vom Staat erhalten. Bisher wurden immerhin schon fast 19 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Das sind in Summe 196.480 Freistellungstage schwangerer Arbeitnehmerinnen.

Ein entsprechender Gesetzesantrag zur Verlängerung soll so rasch als möglich dem Parlament übermittelt werden. Und soll rückwirkend mit 1. Oktober lückenlos an die bisherige Regelung anschließen.

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