Knapp 80 Seiten umfasst der Bericht des Referates für Frauen und Gleichbehandlung für das Jahr 2020, der nach Beschluss in der Regierungssitzung an den Landtag weitergeleitet wird. „Trotz und gerade wegen der Corona-Einschränkungen haben wir viel umgesetzt. Frauen in Kärnten mussten mehr denn je wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen“, so Schaar. Sie nannte etwa die Kärntner 24-Stunden-Beratungshotline für Frauen und Mädchen, die mit dem ersten Covid-19-bedingten Lockdown eingerichtet wurde. „Es war wichtig, rasch zu reagieren, um häuslicher Gewalt sowie familiären und persönlichen Krisen präventiv entgegenzuwirken.“
Schwerpunkte Gewaltprävention und Unabhängigkeit
15 Projekte und Veranstaltungen hat das Frauenreferat zur öffentlichen Sensibilisierung umgesetzt, so Martina Gabriel, Frauenbeauftragte des Landes Kärnten. Die Schwerpunkte reichten von Gewaltprävention über finanzielle Unabhängigkeit, Stärkung und Selbstbestimmtheit von Frauen bis hin zu Frauen in Politik und Führungspositionen. Neben Online-Workshops, Broschüren und Themenfilm-Streamings setzte man im Jahr 2020 mit der Reihe „Frauen im Fokus“ auch auf das Medium Radio. „Wir haben keine Nische offen gelassen, die Menschen in Kärnten zu erreichen“, so Schaar. Die Landesfrauenreferentinnen-Konferenz fand 2020 unter dem Vorsitz Kärntens als Videokonferenz statt.
Projekte zur Gleichstellung
Darüber hinaus wurden 45 Projekte zur Förderung der Geschlechtergleichstellung unterstützt. „Dazu zählen neben Basisförderungen für Frauenberatungsstellen in den Bezirken auch Förderungen von unterschiedlichen Projekten, etwa zu gendersensibler Bildungs- und Berufsorientierung, Stärkungsprogramme für Frauen, mobile Beratung von Sexdienstleisterinnen oder Unterstützung für Vereine wie den ‚Frauen-Rechtsschutz‘“, berichtete Schaar.
Gleichstellung in allen Bereichen
Das Landesfrauenreferat ist die gesetzliche Interessensvertretung für Frauen in Kärnten und zuständig für Geschlechtergleichstellung und den Abbau von Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie für die Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst. Das Ziel der Arbeit ist die Erreichung von gerechten Gestaltungsmöglichkeiten für Frauen und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.