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Veröffentlicht am 28.09.2021, 13:02

Land stellt klar

Häuslicher Unterricht: "Corona-Skepsis ist kein Grund für eine Abmeldung"

Kärnten - Im Zusammenhang mit den stark angestiegenen Abmeldungen vom regulären Schulwesen hat die Kärntner Landesregierung heute, Dienstag, eine Resolution an den Bund beschlossen.
von Carolina Kucher2 Minuten Lesezeit (287 Wörter)

Wie Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser nach der Regierungssitzung ausführte, müssten die Rechtsvorschriften zum häuslichen Unterricht entsprechend reformiert werden. Kaiser berichtete außerdem über den mit den Österreichischen Bundesforsten abgeschlossenen Seenvertrag, die Aufnahme von 32 Landeslehrlingen und den erweiterten Bezugskreis bei der Kärntner Heizkostenunterstützung.

“Anmeldung zwei Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres”

„Kinder sollen die bestmöglichen Bildungs-Rahmenbedingungen erhalten. Neben dem reinen Wissenserwerb sind vor allem auch das soziale Lernen und der Umgang mit Gleichaltrigen im Klassenverband ganz wesentlich für die kindliche Entwicklung“, betonte Kaiser, bezugnehmend auf die Resolution an die Bundesregierung. Covid-Skeptizismus sei nicht als triftiger Grund zur Abmeldung vom regulären Schulwesen zu werten. Das Thema häuslicher Unterricht sei auch bereits mit dem Bildungsminister andiskutiert worden und werde in zwei Wochen bei der Konferenz der Bildungsreferentinnen und -referenten besprochen. Die Kärntner Resolution fordert laut Kaiser etwa, dass Anmeldungen zum häuslichen Unterricht mindestens zwei Monate vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgen müssen. Derzeit geht das noch bis zum letzten Tag vor Schulbeginn, was eine Planung für die Schulen massiv erschwere.

Lernfortschritt würde laufend überprüft werden

Zudem sollten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte vor der endgültigen Abmeldung zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen werden. Auch sollten häuslich beschulte Kinder Anspruch auf die in der Stammschule verwendeten Schulbücher haben. Von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sollte so Kaiser ein Nachweis der Qualifikation für den häuslichen Unterricht nachgewiesen werden. Der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler sollte laufend überprüft werden, bisher gibt es nur eine Externistenprüfung zu Schulende. Und diese Prüfung sollte an vorgegebenen Schulen im Bundesland mit dem Hauptwohnsitz abgehalten werden, fordert die Kärntner Resolution ein Ende des „Prüfungstourismus“.

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