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Veröffentlicht am 11.10.2021, 09:28

Bei der Arbeiterkammer

Fahrtkosten­zuschuss noch bis 31. Oktober ein­reichen

Kärnten - Nicht vergessen! Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss können bei der Arbeiterkammer Kärnten heuer nur noch bis 31. Oktober 2021 gestellt werden.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (123 Wörter)

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Das steuerpflichtige Einkommen darf 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Einreichschluss der Antragsunterlagen ist der 31. Oktober.

Auch für Lehrlinge und berufstätige Abendschüler

Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Berufstätige Abendschüler haben ebenso einen Anspruch auf einen Zuschuss. Weiters können jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der AK stellen.

Infos und Formulare

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.

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