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Veröffentlicht am 11.10.2021, 12:16

Bei der Regierungssitzung

Kampf gegen die Armut: 2,5 Millionen Euro mehr Wohnbeihilfe beschlossen

Kärnten - Als einen „sozialpolitisch wichtigen und weitreichenden Schritt“ bezeichnet die Kärntner Sozialreferentin Beate Prettner die Novelle des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes, die heute, Montag, in der Regierungssitzung beschlossen wurde.
von Carolina Kucher5 Minuten Lesezeit (664 Wörter)
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„Mit einer großzügigen Änderung der Wohnbeihilfenberechnung können wir noch mehr Kärntnerinnen und Kärntnern unter die Arme greifen“, betonte Prettner. In Summe werden die Verbesserungen Mehrkosten von mindestens 2,5 Millionen Euro pro Jahr betragen. Die Novellierungen passieren auf zwei Ebenen: Zum einen werden die Fördersummen erhöht. Und zum anderen wird die Zahl der Bezugsberechtigten gesteigert. „Wir rechnen mit etwa 700 bis 1.000 zusätzlichen Bezugsberechtigten – darunter besonders viele Pensionisten und Alleinerziehende“, so Prettner.

Novelle soll am 1. Jänner 2022 in Kraft treten

Die wesentlichen Eckpunkte sind: Erhöhung des sogenannten zumutbaren Wohnungsaufwandes um fünf Prozent, Erhöhung der anrechenbaren Betriebskostendeckung von aktuell 50 auf 100 Prozent und eine jährliche Valorisierung, sprich Indexanpassung, des zumutbaren Wohnungsaufwandes. „Mit dieser automatischen Valorisierung setzen wir eine ganz wesentliche Maßnahme im Kampf gegen Armutsgefährdung. Die jährliche Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenzen verhindert, dass Leute aus der Bezugsberechtigung fallen. Im Gegenteil: Wir können damit die Zahl der Bezugsberechtigten laufend erhöhen“, informierte die Sozialreferentin.

„Gerade in der Covid-Phase, in der wir uns befinden, ist diese Novelle ein wichtiges Instrumentarium, um gegen die Armut anzukämpfen. Mit dem heutigen Beschluss in der Landesregierung steht einer raschen Umsetzung nichts mehr im Wege: Die Novelle muss noch vom Landtag abgesegnet werden, mit 1. Jänner 2022 sollte sie dann in Kraft treten“, zeigte sich Prettner erfreut.

Rund 12.000 Kärntner werden jährlich unterstützt

Für das erste Jahr rechnet man im Bereich des Mietenzuschusses mit Mehrausgaben von rund 2 Millionen Euro. Ein Plus von etwa 550.000 Euro ergibt die Betriebskostendeckung. „Damit sind wir bei mindestens 2,55 Millionen Euro mehr, die wir jedes Jahr auszahlen“, erklärte Prettner. Aktuell zahlt das Land pro Jahr rund 24,5 Millionen Euro an Wohnbeihilfe aus. Rund 12.000 Kärntner konnten bis dato jährlich unterstützt werden.

“Längst überfälliger Schritt”

Team Kärnten-Chef Bürgermeister Gerhard Köfer bezeichnet die heute in der Regierungssitzung beschlossene Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes, die eine Erhöhung der Wohnbeihilfe mit sich bringt, als längst überfälligen Schritt: „94.000 Kärntnerinnen und Kärntner sind von Armut und Ausgrenzung betroffen und derzeit steigen die Energiepreise enorm an. Ich erlebe es als Bürgermeister täglich, dass sich viele Bürger das Wohnen und die Nebenkosten nicht mehr leisten können. Die SPÖ/ÖVP-Landesregierung ist dieser Entwicklung viel zu lange tatenlos gegenübergestanden und erst jetzt tätig geworden.“ Köfer fordert, dass das neue Gesetz bereits heuer beschlossen wird und schneller in Kraft tritt: „Die Betroffenen brauchen dringend Hilfe.“ Köfer regt zudem an, den zumutbaren Wohnungsaufwand nicht um fünf, sondern um zehn Prozent zu erhöhen, um damit mehr Hilfe leisten zu können: „Das wäre ein ganz wichtiger sozialpolitischer Schritt für Kärnten.“

FPÖ-Trettenbrein: “Nach jahrelangen Kürzungen der Wohnbeihilfe kommt jetzt SPÖ-Wahlzuckerl!

„Jahrelang hat die SPÖ die Wohnbeihilfe für Mieter gekürzt, da die Bemessungsgrundlage, also der anrechenbare Wohnungsaufwand, nicht an die Teuerung angepasst wurde. Rechtzeitig vor der Landtagswahl 2023 verteilt sie nun Wahlzuckerln, indem sie diese Politik der sozialen Kälte stoppt und die Unterstützung der Mieter wie von der FPÖ seit langem gefordert wieder verbessert. Sie gibt ihnen damit das wieder zurück, was sie ihnen davor jahrelang weggenommen hat“, erklärt FPÖ-Sozialsprecher Harald Trettenbrein. Auf Druck der FPÖ komme nun endlich eine Inflations-Sperre in die Wohnbeihilfe. „Die Bemessungsgrundlage wird per Gesetz jedes Jahr gemäß Teuerungsindex angehoben. Genau das steht in einem Antrag, den die FPÖ bereits am 24. September 2020 im Landtag eingebracht hat.“

„Leider dauerte es über ein Jahr, bis unsere Forderung von der Landesregierung umgesetzt wird. Für viele von der Covid-19-Krise stark Betroffene kommt das zu spät. Über 4.000 Antragsteller wurden im Vorjahr abgelehnt. Zusätzlich wurde bei tausenden Kärntnern die Beihilfe gekürzt, weil sie ein paar Euro mehr Pension oder Gehalt bekommen haben. Dadurch wurde im Corona-Krisenjahr 2020 eine Million Euro weniger Wohnbeihilfe ausgezahlt als im wirtschaftlichen Boom-Jahr 2019. Das ist ein trauriger Beweis für die soziale Kälte der Koalition“, so Trettenbrein abschließend.

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