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Veröffentlicht am 14.10.2021, 13:50

Für befreundete Kollegin

Polizistin fälschte Test­ergebnisse: Nun wurde Straf­­an­trag eingebracht

Klagenfurt - Eine Kärntner Polizistin wurde im Feber 2021 verdächtigt, einer Kollegin ein negatives Antigentestergebnis ausgestellt zu haben, ohne diese vorab zu getestet zu haben. Nun wurde von der Staats­an­walt­schaft ein Straf­an­trag gegen sie eingebracht, allerdings nicht aufgrund der ursprünglichen Vorwürfe.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (154 Wörter)
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Die Kärntner Polizistin soll einer Kollegin angeboten haben, eine Bestätigung für einen negativen Corona-Antigentest auszustellen, ohne die dafür erforderliche Testung durchzuführen. Wir haben berichtet. Nun wurde von der Staats­an­walt­schaft ein Straf­an­trag gegen sie eingebracht. Das bestätigt auch Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gegenüber 5 Minuten. Allerdings nicht aufgrund der ursprünglichen Vorwürfe des Verdachts auf Amts­miss­brauch und der fahr­läs­si­gen Ge­fähr­dung von Men­schen durch über­trag­ba­re Krank­hei­ten. Diese konnte man der Frau nämlich nicht nach­wei­sen. 

Beamtin muss trotzdem vor Gericht

Laut Medienberichten bat die Polizistin jedoch während der laufenden Er­mitt­lungen zwei Kollegen, nichts von den Vorfällen zu erzählen. Aus diesem Grund muss die Beamtin wegen des Verdachts auf fal­sche Be­weis­aus­sa­ge vor Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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