Eine Klagenfurter Dienstnehmerin ließ ihren Abfertigungsbetrag (alt) durch die Rechtsexperten der Arbeiterkammer Kärnten (AK) überprüfen. Zum Glück, da der Arbeitnehmerin aufgrund eines Fehlers 3.840 Euro vorenthalten wurden. Nach Durchsicht der Abrechnung kam die Unregelmäßigkeit zum Vorschein: “Der Sachbezug der Dienstwohnung wurde nicht eingerechnet, obwohl andere Naturalbezüge berücksichtigt wurden”, so Verena Spath, AK-Arbeitsrechtsexpertin.
Klagenfurterin bekam auch Restbetrag
Der Dienstgeber zahlte nach Intervention der AK-Expertin den Restbetrag an die Klagenfurterin aus. “Arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie Arbeitsverträge, Dienstzettel oder wie in diesem Falle die errechnete Abfertigung können bei der kleinsten Unsicherheit von unseren AK-Experten nochmals überprüft werden”, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.