Veröffentlicht am 15.10.2021, 09:07
13 andere Wahlbezirke sind ebenfalls noch betroffen. Auch ihnen könnte nun ein solches Urteil drohen. Wie viel nun zu zahlen ist, hat allerdings nicht der OGH zu entscheiden, sondern das zuständige Gericht. Geklagt wurde er jedenfalls auf 36.000 Euro. Die Wahlkosten waren auf rund acht Millionen Euro für die Wahlwiederholung geschätzt worden. Grund für die Klage war, dass der Wahlleiter-Stellvertreter die Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend auszählen ließ. Laut Wahlordnung ist dies allerdings erst ab 8 Uhr am darauffolgenden Tag (Montag) erlraubt.