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Veröffentlicht am 15.10.2021, 09:07

Bei Bundespräsidenten-Stichwahl 2016:

Steirischer Wahl­leiter haftet für Wahlwieder­holung

Steiermark - Die Bundespräsidentenwahl 2016 hat nun juristische Folgen für die Wahllokale, die bei der Stichwahl für eine Wahlwiederholung gesorgt haben. Laut einem Bericht der "Presse" hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass ein steirischer stellvertretender Wahlleiter die Republik entschädigen muss.
von Phillip Plattner1 Minute Lesezeit (84 Wörter)
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13 andere Wahlbezirke sind ebenfalls noch betroffen. Auch ihnen könnte nun ein solches Urteil drohen. Wie viel nun zu zahlen ist, hat allerdings nicht der OGH zu entscheiden, sondern das zuständige Gericht. Geklagt wurde er jedenfalls auf 36.000 Euro. Die Wahlkosten waren auf rund acht Millionen Euro für die Wahlwiederholung geschätzt worden. Grund für die Klage war, dass der Wahlleiter-Stellvertreter die Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend auszählen ließ. Laut Wahlordnung ist dies allerdings erst ab 8 Uhr am darauffolgenden Tag (Montag) erlraubt.

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