Einkommensschwache Personen und Familien können ab dem heutigen 15. Oktober wieder einen Antrag für eine Heizkostenunterstützung stellen. Die finanzielle Zuwendung für die kommende Heizperiode ist an das Einkommen gekoppelt. „Ein warmes Zuhause darf bei uns kein Luxus sein, gerade nicht in angespannten Zeiten, wie diesen. Menschen, die es brauchen, sollen nicht zögern und diese finanzielle Hilfe annehmen“, sagt Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser.
Für einkommensschwache Personen und Familien
Der große Zuschuss beträgt 180 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto über nicht mehr als über 960 Euro verfügen. Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) gibt es einen Zuschlag von 250 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1510 Euro, für Pensionistinnen und Pensionisten 1070 Euro (Voraussetzung: mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit).
Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro sind die Einkommensgrenzen mit 1190 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1640 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.
Abteilung Soziales nun in der Italiener Straße
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den Antrag bis zum 15. März 2022 stellen. Dies muss persönlich beim Team der Abteilung Soziales geschehen, die den Anspruch prüfen. Achtung: Die Abteilung Soziales befindet sich neu in der Italiener Straße 7. Die Servicezeiten für die Antragssteller sind Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr. Antragsstellerinnen und Antragssteller mögen bitte auf den Mund-Nasenschutz nicht vergessen.