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Veröffentlicht am 15.10.2021, 14:54

Tierschutzreferenten-Konferenz

Zum Wohl der Tiere: Kärnten setzt sich für Ab­schaffung von Spaltböden ein

Kärnten - Länder fordern Tierschutzminister auf, Bundestierschutzgesetz zu verschärfen. Kärnten setzt sich für Abschaffung der Spaltböden bei Rinder- und Schweinehaltung ein. Außerdem wird eine Meldepflicht vor erster Mahd zum Schutz von Rehen gefordert.
von Anja Mandler3 Minuten Lesezeit (384 Wörter)

Zukunftsweisende Regelungen zur Verbesserung der Tierhaltung – darüber wurde unter anderem bei der heutigen Konferenz der Landestierschutzreferenten mit Bundesminister Wolfgang Mückstein in Wien diskutiert. „Es wurden in Summe 20 sehr unterschiedliche Anträge eingebracht – ein Zeichen dafür, wie breit und vielfältig die Materie ist“, sagte die Kärntner Landestierschutzreferentin Beate Prettner nach der Konferenz.

Kärnten für Abschaffung der Spaltböden

„Kärnten ist es ein großes Anliegen, endlich die Haltung von Rindern und Schweinen auf Vollspalten-Böden zu verbieten. Die Tiere müssen auf hartem (Beton)-Boden liegen, ohne Wärmedämmung. Oftmals sind sie den Gasen der darunterliegenden Güllegrube ausgesetzt“, kritisierte Prettner. Kärnten habe bereits mit dem heurigen Landestierschutzpreis auf die Situation aufmerksam gemacht: Bekanntlich stand der Preis heuer unter dem Motto „Schwein gehabt“. „Kein anderes Fleisch wird in Österreich so viel konsumiert wie das Schweinefleisch – daher bietet das Schwein eine gute Basis zur Sensibilisierung der Bevölkerung für den Tierschutz. Unter anderem geht es genau um diese Frage: Wie werden Schweine gehalten? – Wir dürfen hier nicht lockerlassen“, betonte Prettner.

Zudem wurde von Kärnten der Antrag eingebracht, das betäubungslose Kastrieren bei Ferkeln unter 7 Tagen zu verbieten. „Die derzeitige Faktenlage sieht so aus, dass erst nach dem 7. Lebenstag eine Betäubung zwingend vorgeschrieben ist. Das muss geändert werden“, appellierte Prettner. Kärnten wird nunmehr gemeinsam mit dem Ministerium entsprechende Forschungsprojekte (Schmerzausschaltung durch Lokalanästhesie) analysieren.

Meldepflicht vor erster Mahd

Ein weiterer Antrag von Kärnten wurde „bedauerlicherweise noch nicht beschlossen“, so Prettner: Es handelt sich um die Forderung, Landwirte zu verpflichten, ihre erste Mahd im Frühjahr der Jägerschaft zu melden. „Damit hätten wir die Möglichkeit, das Leben von vielen Rehkitzen, aber auch von Junghasen und vielen am Boden brütenden Vogelarten zu retten, weil die Jägerschaft und freiwillige Helfer rechtzeitig entsprechende Maßnahmen treffen könnten“, zeigte sich Prettner überzeugt. „Wir müssen mit einfachen Maßnahmen verhindern, dass der Lebensraum Grünland zu einer tödlichen Falle für Tiere wird. Die Meldung der Erstmahd wäre so eine einfache Maßnahme“, betonte Prettner. Und sie fügte hinzu: „Über Tierschutz zu reden, ist das eine. Tierschutz zu leben, ist das andere. In der heutigen Konferenz wurden wichtige Weichen gestellt. Nichtsdestotrotz bleibt noch viel zu tun.“

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