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Veröffentlicht am 18.10.2021, 14:38

Aufgrund einer Covid-Verordnung

Ungerecht? Gastro-Stände um die Stadt­pfarrkirche nicht erlaubt

Villach - Nanu? Am Villacher Hauptplatz dürfen Glühweinstände stehen, jedoch rund um die Stadtpfarrkirche wird es keine Gastro-Stände geben. Diese Covid-Regelung sorgt bei manchen Gastronomen für Ärger.
von Redaktion 1 Minute Lesezeit (153 Wörter)
Archivfoto

Die Covid-Regelung stößt so manch einem Gastronomen wohl sauer auf und sorgt für Unverständnis. Denn am Villacher Hauptplatz dürfen Glühweinstände stehen, rund um die Stadtpfarrkirche allerdings nicht. Aber warum ist das so?

Kein Gastro-Ausschank, da Marktgelände

Einfach erklärt: Beim Villacher Hauptplatz werden die Stände zur Gastronomie gezählt und gelten als erweiterter Gastgarten. Alles rund um die Stadtpfarrkiche fällt unter Marktgelände. Dort besagt die Corona-Verordnung, dass Ausschank oder Ausgabe von Getränken und Essen nur unter Möglichkeit der Kontrolle der 3-G-Regel erfolgen darf. Man müsste also einen abgegrenzten Bereich ermöglich, da jedoch ein Platzmangel besteht, sei dies nicht umsetzbar. “Der Weihnachtsmarkt gilt als Gelegenheitsmarkt, deswegen fällt er unter diese Verordnungen. Wir arbeiten aber konstant an der Lösung, wie wir den Unternehmern doch noch Gastro-Stände verwirklichen können”, erklärt Magistratsjurist Alfred Winkler im Interview mit 5 Minuten.

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