Aufgepasst
"3G" am Arbeitsplatz: Bei Weigerung kann Kündigung drohen
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Ab 1. November gilt 3G-Regel auch am ArbeitsplatzAb 1. November gilt in Österreich die “3-G-Regel” auch am Arbeitsplatz. Denn wenn man bei der Arbeit einen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen kann, braucht jeder einen Nachweis darüber ob er geimpft, genesen oder getestet ist. Sollten sich Arbeitnehmer weigern die Maßnahmen einzuhalten, kann der Chef auch eine Kündigung aussprechen.
Kündigung leider immer möglich
In Österreich ist es erlaubt einen Arbeitnehmer jederzeit ohne Grund zu kündigen. Deswegen könnte es unter Umständen passieren, dass Personen die sich im Arbeitsalltag nicht an die 3-G-Regelung halten wollen, gekündigt werden. Wie Medien berichten müssen Verweigerer, laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen und auch Geldstrafen winken.
Vorteil für den Handel
Eine Sparte kann mit der neuen Regelung regelrecht aufatmen. Personen die im Lebensmittelhandel arbeiten, müssen mit einem 3-G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Die FFP2-Maskenpflicht für Kunden bleibt aber weiterhin bestehen. Sollte man seinem Arbeitsplatz auch keinen Kunden- oder Personenkontakt haben entfällt natürlich auch die Nachweispflicht.