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Veröffentlicht am 20.10.2021, 18:39

Unbedingte Freiheitsstrafe

Mordversuch mit Kricket­­schläger: Urteil gefällt

Klagenfurt - Am Mittwoch musste sich ein 32-jähriger Inder wegen versuchten Mordes mit einem Kricketschläger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Letztendlich entschieden die Geschworenen: Der Mann wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (119 Wörter)

Wie bereits berichtet, musste sich ein 32-jähriger Inder am heutigen Mittwoch wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Als Tatwaffe soll er einen Kricketschläger verwendet haben, mit welchem der Angeklagte das Opfer attackiert und schwer verletzt haben soll. Unter anderem erlitt der Mann einen Schädelbruch. Laut einem gerichtlich medizinischen Sachverständigen hätte ein derart heftiger Schlag aus gerichtsmedizinischem Ermessen zu einer lebensbedrohlichen Kopfverletzung bei dem Opfer führen können. 

Urteil in den frühen Abendstunden

Der Prozess zog sich über den gesamten Tag. Erst in den frühen Abendstunden fällten die Geschworenen ihre Entscheidung. Der Mann wurde daraufhin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Urteil wurde am frühen Abend gefällt.

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