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Veröffentlicht am 24.10.2021, 07:55

Gesetzliche Neuregelung:

Sterbehilfe ab 2022 für Schwerkranke möglich

Kärnten - Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt. Wer die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Dafür gibt es aber strenge Regeln und Vorgaben, die man einhalten muss.
von Carolina Kucher2 Minuten Lesezeit (334 Wörter)
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Den Zugang dazu sollen nur dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen haben. Ausgeschlossen sind Minderjährige. Bevor man sich dafür entscheidet, muss man durch zwei Ärzte aufgeklärt werden. Einer davon muss über eine palliative Qualifikation verfügen. Auch die Entscheidungsfähigkeit muss ärztlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall wird auch ein Psychiater oder Psychologe befragt. Außerdem muss man eine Frist von zwölf Wochen einhalten. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Personen allerdings nur eine sehr geringe Zeit (etwa wenige Wochen) zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

Mittel muss man selber zuführen

Hat man dann eine aufrechte Strebeverfügung, kann man als sterbewillige Personen, ein letales Präparat in einer Apotheke abholen. Es kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt, etwa wenn dieser nicht mobil ist. Auch eine Zustellung durch die Apotheke ist möglich. Zuführen muss man sich das Mittel dann selbst. Sollte man nicht in der Lage sein, das Mittel oral einzunehmen (z.B. bei Schluckproblemen), ist auch eine andere Gabe, etwa über eine Sonde möglich. Allerdings muss in diesem Fall der Betroffene selbst diese Sonde auslösen. Dieser Punkt der selbstständigen Auslösung ist wichtig, da es dabei um die Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe geht, die weiterhin verboten ist.

Ab 1. Jänner 2022

Mit Ende 2021 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich aufgehoben. Daher ist das neue „Sterbeverfügungsgesetz” notwendig. Sonst wäre quasi “Beihilfe zum Selbstmord” legal gewesen. Betont wurde am Samstag seitens der Regierung, dass niemand verpflichtet ist, Sterbehilfe zu leisten. Auch Apotheker dürfen nicht zur Abgabe des Präparats verpflichtet werden. Straffrei bleibt Sterbehilfe definitiv nur über den Weg des in den Apotheken künftig erhältlichen Medikaments und über den beschriebenen Ablauf. In Kraft treten soll die Neuregelung laut den Plänen mit 1. Jänner 2022. Für die Umsetzung ist noch der Beschluss im Parlament notwendig, der im Dezember erfolgen soll.

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