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Veröffentlicht am 28.10.2021, 09:30

Niederschwellig

SozialCard: Ab jetzt können Weihnachts­hilfen beantragt werden

Graz - Die Stadt Graz bietet mit der SozialCard Menschen mit geringem Haushaltseinkommen, Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei den Holding Graz Linien und diversen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Zu Weihnachten gibt es nun für Kartenbesitzer wieder eine zusätzliche Unterstützung in Form von Sachgutscheinen.
von Nina Käfel1 Minute Lesezeit (149 Wörter)

“Die SozialCard ist ein wichtiger Beitrag der Stadt Graz zu einem funktionierenden Sozialsystem. Für mich steht das gesellschaftliche Miteinander im Mittelpunkt. Deshalb ist es mir auch besonders wichtig jene zu unterstützen, die sich nicht selbst helfen können”, so Sozialstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP). Dann führt er weiter aus: “Unser Auftrag an die SozialCard ist nicht nur jener, finanzielle Hilfestellungen zu geben, sondern vor allem auch Menschen mit geringem Einkommen ein möglichst großes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.”

Weihnachtsbeihilfe

Die Ausgabe der Weihnachtsbeihilfe erfolgt Anfang Dezember in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen der Firma Sodexo. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen etwa 300 Einlösestellen zur Verfügung, der Erwerb von Alkohol, Tabak und Glücksspiel ist dezidiert ausgeschlossen. Die Beträge bleiben im Vergleich zu den Vorjahren gleich: 50 Euro pro Familie, sowie 10 Euro mehr ab dem 4. Kind. Die Gutscheine sind bis 31.12.2022 gültig.

SozialCard Weihnachtsbeihilfen beantragen:

  • Die Beantragung ist seit Beginn dieser Woche bis 8. November 2021 unter www5.graz.at/socialcard möglich.
  • Für die Anmeldung müssen lediglich die SozialCard-Nummer sowie das Geburtsdatum eingegeben werden.
  • Danach reicht ein Häkchen, um sich für die Weihnachtsbeihilfe anzumelden. Bei Fragen steht das Team der SozialCard unter [email protected] zur Verfügung.

Hinweis: Explizit von der separaten Antragstellung ausgenommen sind jene Personen, die eine unbefristete SozialCard besitzen, also Mindestpensionisten, bei denen keine Veränderung der Einkommenssituation zu erwarten ist.

 

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