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Veröffentlicht am 01.11.2021, 09:04

Neue Maßnahme

Corona: Diese Regeln gelten ab heute am Arbeits­platz

Kärnten - Seit heute gilt die 3-G-Regel auch am Arbeitsplatz. Aber nicht lange, denn ab 15. November kommt dann 2,5 G. (Geimpft, genesen, PCR-Test). Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.
von Redaktion 1 Minute Lesezeit (172 Wörter)

Ab heute, 1. November, wird auch in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Diese gilt dann für alle Arbeitsorte, “an denen physische Kontakte zu anderen nicht ausgeschlossen werden können.” Vorerst gibt es allerdings noch eine Schonfrist bis zum 14. November. In dieser Zeit können Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, während der Arbeitszeit auch zur FFP2-Maske greifen.

Ab 15. November

Aber aufgepasst: Das Ende der Schonfrist bis zum 14. November, bringt auch eine Verschärfung mit sich. Denn ab 15. November, gilt für alle nur mehr die 2,5 G Regel. Das heißt man muss entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sein, Antigentests verlieren ihre Gültigkeit.

Konsequenzen für Verweigerer

Verweigerer müssen jedoch mit hohen Strafen rechnen. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter (ab 15. November) ohne 2,5G-Nachweis arbeiten lassen, begehen eine Verwaltungsübertretung. Arbeitnehmer drohen Strafen bis zu 500 Euro, Arbeitgeber könnten sogar Strafen in Höhe von 3.600 Euro bekommen. Zudem sei auch eine Kündigung mit Frist als Konsequenz möglich. Eine fristlose Kündigung wäre hingegen nicht gerechtfertigt.

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