fbpx
Region auswählen:
Veröffentlicht am 29.11.2021, 11:13

Was derzeit gilt

Kärnten beschließt Regeln für Nikolausbesuch und Christbaumkauf

Kärnten - Immer wieder treten im Zuge des Lockdowns Fragen auf, vor allem die Adventszeit betreffend. Das Land Kärnten hat daher in Absprache mit dem Bund die Fragen zum Nikolausbesuch, dem Christbaumerwerb und auch die eines Auslandsurlaubes geklärt.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (219 Wörter)
SYMBOLFOTO

„Wichtig ist, dass diese Regelungen derzeit gelten, sich jedoch aufgrund der Infektionslage und der noch nicht einschätzbaren Entwicklung rund um die Corona-Variante Omicron jederzeit ändern können“, gibt der Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath, zu bedenken. So fällt der Christbaumverkauf bei unseren heimischen Christbaumbauern vor Ort in ihren Plantagen und an ihren Ständen abseits der Christbaum-Plantagen unter den Agrarhandel und ist damit zulässig. Es gelten natürlich die Regeln für einen Marktbesuch, wie FFP2-Maske für Kunden, 3G am Arbeitsplatz, Abstände unter Kunden, die nicht in einem Haushalt leben.

Welche Regeln gelten für den Nikolaus?

Die gute Nachricht für die Kinder: Der Nikolaus darf kommen, er darf auch einen Krampus oder ein Engerl dabeihaben, weil der Nikolausbesuch selbst einen beruflichen Zweck darstellt. Es gelten aber die Arbeits-Regeln, das heißt, 3G-Pflicht für den Nikolaus und eine Begleitperson sowie Maskenpflicht. Bei 2G von Nikolaus und einer Begleitperson entfällt die Maskenpflicht. Familien, die den Nikolausbesuch für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gilt, dass sie in ihren Privaträumen keinen Nachweis von 2 oder 3G erbringen müssen und keine Maske tragen müssen. Nicht jedoch können Familien mit Kindern andere Haushalte besuchen, wo der Nikolaus kommt. Da gelten ganz klar die Ausgangsregeln, das ist also kein zulässiger Ausgangsgrund.

#Mehr Interessantes