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Veröffentlicht am 30.11.2021, 13:46

22 Gläubiger betroffen

Hohe Schulden: Steirische Immobilien­firma insolvent

Graz - Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der AKS-Doppelhofer Immobilien & Projektentwicklungs GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Bauträgerprojekt in Gleisdorf steht derzeit. Die Verbindlichkeiten liegen bei rund einer Million Euro. 22 Gläubiger sind von der Insolvenz betroffen.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (231 Wörter)
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Das im Jahr 2016 gegründete Unternehmen AKS-Doppelhofer Immobilien & Projektentwicklungs GmbH, mit Sitz in Lebing 116, 8183 Floing, beschäftigt sich mit der Entwicklung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien . Zuletzt führte man ein Bauträgerprojekt in Gleisdorf durch, wobei in 2 Objekten insgesamt 17 Wohneinheiten samt 33 Tiefgaragenplätze errichtet werden sollen. Das Projekt wurde über ein Kreditinstitut fremdfinanziert, wobei das Finanzierungsvolumen rund 4,58 Mllionen Euro betragen habe.

Ursache für die Insolvenz

Nach den Angaben im Insolvenzantrag sei ein Objekt bereits weitgehend fertiggestellt und seien von zehn Wohnungseigentumsobjekten bereits neun verkauft. Hinsichtlich des zweiten Objektes wurden offenbar erst die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen baulich umgesetzt. Das finanzierende Kreditinstitut hat jedoch die Projektkreditlinie fällig gestellt, sodass die Ausfinanzierung des Gesamtprojektes offenbar nicht mehr möglich sein dürfte. Die Verbindlichkeiten betragen rund eine Million Euro, wobei rund 682.000 Euro auf das finanzierende
Kreditinstitut rund 192.000 Euro auf Gesellschafterverbindlichkeiten und vor allem, welchen wohl eigenkapitalersetzender Charakter zuzumessen sein wird, sodass diesen kein Quotenteilnahmeanspruch zukommt. An Aktiva werden ins Treffen geführt offene Forderungen in der Höhe von rund 50.000 Euro sowie die noch nicht übertragenen Wohnungseigentumsobjekte, welche jedoch durch Pfandrechte belastet sind.

Weitere Vorgangsweise

Im Zuge des Insolvenzverfahrens wird zu klären sein, ob eine Fertigstellung des Baus möglich ist, weiters ist zu prüfen, ob die Erwerber der bereits veräußerten Wohnungseigentumsobjekte grundbücherlich abgesichert wurden. Eine Sanierung dürfte nach dem Insolvenzantrag jedenfalls nicht angestrebt werden.

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