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Veröffentlicht am 01.12.2021, 06:43

Sozialpartner stimmen zu

Geschäfte öffnen am letzten Advent­sonntag

Kärnten - Falls es die pandemische Situation zulässt, hat der Bundesausschuss des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft GPA einer Öffnung der Geschäfte am 4. Adventsonntag, dem 19. Dezember, unter bestimmten, klar definierten Rahmenbedingungen zugestimmt.
von Nina Käfel1 Minute Lesezeit (238 Wörter)

Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben. Weiters wurde mit der Sparte Handel der WKÖ in einem Sonderkollektivvertrag Folgendes vereinbart:

Vereinbarung für den 19. Dezember:

  • Für die Überstunden an diesem Sonntag ist ein Zuschlag von 100 % zu zahlen.
  • Es ist jedenfalls Ersatzruhe zu gewähren, die an die Arbeitszeit anzurechnen ist.
  • Lehrlinge dürfen an diesem Tag nicht beschäftigt werden.
  • Die Kosten für die Kinderbetreuung müssen übernommen werden.
  • Die absolute Freiwilligkeit muss gewährt sein.

Darüber hinaus wird von allen Ländern und Gremien in der Sparte Handel sowie der Gewerkschaft GPA festgehalten, dass der Zusatzkollektivvertrag keine über diese einmalige Sonntagsöffnung hinausgehende Bedeutung im Sinne einer erweiterten Sonntagsöffnung in der Zukunft haben wird. Man wolle keinen Präzedenzfall schaffen, heißt es.

“Absolute Sondersituation”

„Wir haben uns diese Entscheidung, in die unsere Betriebsräte des Handels eingebunden sind, wirklich nicht leicht gemacht. Corona sorgt im zweiten Jahr erneut kurz vor Weihnachten für eine absolute Sondersituation. Etwa die Hälfte der Handelsangestellten sind von mehreren Lockdowns betroffen, sind von Kurzarbeit und Gehaltseinbußen durch den Entfall von Zuschlägen in der Vorweihnachtszeit betroffen und haben Sorge um ihre Zukunft. Viele Kolleginnen und Kollegen sind deshalb nicht abgeneigt, an diesem Sonntag ausnahmsweise zu arbeiten“, so die Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber.

Ausnahmefall

„Klar ist für uns, dass wir weiterhin eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits einer möglichen Ausnahmeregelung für den 19. Dezember strikt ablehnen. Unsere Haltung zum arbeitsfreien Sonntag für alle Handelsangestellten wird sich damit nicht ändern und wir werden entschieden gegen jede Aufweichung oder Erweiterung der Öffnungszeiten auftreten“, ergänzt Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel in der Gewerkschaft GPA.

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