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Veröffentlicht am 05.12.2021, 06:39

Teilnahme an Corona-Demo in Wien

Beamtin gewürgt: Alkoholisierter Mann (26) randalierte auf Bahnhof

Spittal an der Drau - Gestern Abend kam es zu einem Vorfall, bei dem ein alkoholisierter Mann auf dem Bahnhof in Spittal randalierte. Er verletzte mehrere Beamte und wurde festgenommen.
von Sarah Oschounig2 Minuten Lesezeit (272 Wörter)

Am 4. Dezember, gegen 20.30 Uhr stieg ein 26-jähriger, offensichtlich alkoholisierter Mann aus Spittal an der Drau auf dem Bahnhof Spittal an der Drau aus dem Zug aus. Er kam aus Wien, wo er an einer Corona-Demo teilnahm. Der 26-jährige randalierte am Bahnhofsgelände, hatte Probleme mit einem ÖBB-Security-Mitarbeiter und schlug am Bahnsteig die Verglasung einer Türe ein.

Er brachte Beamtin in Würgegriff

Gegenüber den in der Folge alarmierten und einschreitenden Polizeistreifen verhielt sich der Mann äußerst aggressiv. Nach mehrmaliger, erfolgloser Abmahnungen, sein Verhalten einzustellen und sich zu beruhigen, wurde er vorläufig festgenommen. Gegen diese Festnahme wehrte sich der 26-jährige aktiv und mit ganzer Körperkraft. Im Zuge dessen erfasste er plötzlich eine einschreitende Beamtin und brachte diese in den sogenannten Würgegriff. Weiters schrie er zu den anderen Beamten, dass sie verschwinden sollten und drohte ihnen gefährlich.

Vorläufige Festnahme

Schließlich konnte der 26-Jährige überwältigt, vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion Spittal an der Drau gebracht werden, wo mit ihm ein Alkomatentest durchgeführt wurde. Dieser ergab  eine mittelgradige Alkoholisierung der vorläufig festgenommenen Mannes. Da er sich weiterhin nicht beruhigte und aggressiv gegen die Beamten verhielt, wurde er bis zum Abschluss der Einvernahmen in den Arrestraum der Polizeiinspektion Spittal an der Drau gebracht.

Vernehmung nach Ausnüchterung

Bei diesem Einsatz wurden vier BeamtInnen durch das aggressive Vorgehen des 26-jährigen verletzt und mussten im Krankenhaus Spittal an der Drau ambulant behandelt werden. Die  Staatsanwaltschaft Klagenfurt ordnete nach Schilderung des Sachverhaltes den Verbleib im Arrest sowie die weiteren Vernehmungen des Beschuldigten am 5. Dezember 2021 – nach erfolgter Ausnüchterung – an.

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