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Veröffentlicht am 05.12.2021, 18:53

Erster Gesetzesentwurf durchgesickert

Neue Details zur Impfpflicht: Ver­weigerer müssen alle drei Monate 600 Euro zahlen

Kärnten - Ab Februar 2022 soll in Österreich eine Impfpflicht gegen Corona in Kraft treten. Die genauen Details waren bislang noch unklar. Jetzt ist ein erster Gesetzesentwurf durchgesickert. Auf Impf-Verweigerer kommen regelmäßige Strafen zu.
von Anja Mandler1 Minute Lesezeit (194 Wörter)

Wie der Kurier am Sonntagabend berichtet, gibt es mittlerweile einen ersten Gesetzesentwurf für die geplante Impfpflicht. Das Dokument liegt der österreichischen Tageszeitung vor. Demnach werde die Impfpflicht für Personen ab 14 Jahren gelten. Insgesamt werden drei Impfungen notwendig sein. Die Zweitimpfung ist dabei spätestens 42 Tage nach dem ersten Stich fällig. Die Drittimpfung soll spätestens 270 Tage nach der Zweitimpfung erfolgen. Gültig sind dabei die Impfstoffe BioNtech/Pfizer, AstraZeneca Johnson & Johnson und Moderna.

Regelmäßige Strafen für Impfverweigerer

Auf Impfverweigerer kommen hohe Strafen zu. Laut Kurier werden Personen ohne Impfung ab 15. März abgestraft. Die Höhe der Strafe beträgt 600 Euro und soll alle drei Monate erneut verhängt werden – solange, bis sich die betreffende Person impfen lässt. Möglich sei jedoch, dass bestimmte Personengruppen eine geringere Strafe bekommen. Hier soll nach Einkommen entschieden werden. Wird die Strafe nicht eingezahlt, kann wegen einer “begangenen Verwaltungsübertretung” ein Betrag von 3.600 Euro fällig werden. Die Strafgelder sollen an Krankenanstalten weitergegeben werden.

Die Impfpflicht soll laut Kurier bis 31. Jänner 2024 gelten. Der Gesetzesentwurf dazu wird kommende Woche in Begutachtung geschickt. Der Hauptausschuss im Nationalrat muss seine Zustimmung geben.

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