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Veröffentlicht am 05.12.2021, 22:12

Erster Gesetzesentwurf

Über­blick: Für diese Personen wird die Impf­pflicht nicht gelten

Graz/Steiermark - Ab Februar 2022 wird eine Corona Impfpflicht in Kraft treten. Personen ab 14 Jahren müssen sich drei mal die Impfung holen, ansonsten drohen Geldstrafen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen.
von Anja Mandler1 Minute Lesezeit (131 Wörter)
Die Nachfrage nach Impfungen steigt erneut

Der Kurier berichtete am Sonntagabend über einen ersten Gesetzesentwurf zur Impfpflicht, 5 Minuten berichtete bereits. Demnach werde die Impfpflicht für Personen ab 14 Jahren gelten. Insgesamt werden drei Impfungen notwendig sein. Auf Impfverweigerer kommen hohe Strafen zu. Personen ohne Impfung werden ab 15. März abgestraft. Die Höhe der Strafe beträgt 600 Euro und soll alle drei Monate erneut verhängt werden – solange, bis sich die betreffende Person impfen lässt. Mehr dazu liest du hier.

Für wen gilt die Impfpflicht nicht?

Einige Personen werden laut Kurier aber von der Impfpflicht ausgenommen sein. Dazu zählen Schwangere, genesene Personen (bis zu 6 Monaten nach der Infektion), Personen denen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keine Impfungen verabreicht werden können (hier ist ein Attest notwendig) und Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind.

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