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Veröffentlicht am 06.12.2021, 07:10

Urteil nun rechtskräftig

Streit um Lastenfahrrad: Stadt Graz verliert Prozess und bleibt auf Kosten von 4.800 Euro sitzen

Graz - Die im Sommer eingebrachte Klage der Stadt Graz wurde abgeschmettert und ist seit 30. November rechtskräftig. André Lintschnig darf sein Lastenfahrrad somit weiter in Graz abstellen. Für die gesammelten Spendengelder aufgrund der Prozesskosten damals hat er auch schon eine Verwendungsidee.
von Sarah Oschounig5 Minuten Lesezeit (657 Wörter)

Im Juli hatte die Stadt Graz André Lintschnig verklagt, da die Stadt nicht wollte, dass er mit seinem Lastenfahrrad in Graz parkt, wir haben berichtet. Im August wurde die Klage dann abgeschmettert. Das Urteil war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, weshalb die Stadt Graz noch in berufung hätte gehen können.

Stadt Graz geht nicht in Berufung

“Mit der ehemaligen Stadtregierung waren die Chancen hoch, dass das Urteil eines unabhängigen Gerichts nicht akzeptiert und noch mehr Steuergeld vergeudet wird. Die Prozesskosten, die nun von der Stadt Graz (uns allen) zu zahlen sind, belaufen sich auf circa 4.808 Euro. Das sind zwei Mal die Kosten der Anwälte nach Rechtsanwaltstarifgesetz von circa 1.924 Euro, sowie ein vom Straßenamt beauftragtes Gutachten um 960 Euro”, schreibt Lintschnig auf seiner Facebook-Seite. Da die Stadt Graz nicht in Berufung ging ist das Urteil nun rechtskräftig.

“Ich bin froh”

„Ich bin froh, dass hiermit ein unnötiger Prozess zu Ende geht und die neue Stadtregierung das Urteil eines unabhängigen Gerichts akzeptiert“ erzählt Lintschnig sichtlich erleichtert. Nachdem die Klage Ende August bereits mündlich abgewiesen wurde, behielt sich der damalige Bürgermeister Siegfried Nagl eine Berufung schließlich noch offen. Dem Prozess kann der Lastenradfahrer aber auch etwas Positives abgewinnen: „Nicht nur ich sondern auch viele andere Nutzerinnen und Nutzer von Lastenrädern hatten immer wieder Probleme mit dem Straßenamt beim Abstellen ihrer Räder. Nun wissen wir mit dem Urteil aber, dass Lastenräder geparkt werden dürfen, auch die großen, auch die bunten, auch die kreativen und auch die selbst gebastelten, solange die Räder den Ansprüchen der StVO entsprechen“.

Das Urteil im Detail

Im Wesentlichen versuchte die Behörde, den Lastenrädern aufgrund ihrer äußerlichen Erscheinung die Eigenschaft als Lastenrad abzusprechen, sowie dem Nutzer eine zweckfremde Nutzung zu unterstellen. Zu ersterem stellt das Gericht fest, dass „die Ausstattung der Fahrzeuge des Beklagten mit zwei abklappbaren Ständern, mit denen die Gefährte auf vier Punkten fixiert werden, […] den Fahrzeugen nicht die Qualifikation als Fahrrad“ abspricht. Zu zweiterem wird festgehalten, dass „die Benützung des Fahrzeugs zu Verkehrszwecken […] jedenfalls im Vordergrund“ steht. Sogar „der Umstand, dass der Beklagte auch auf der Ladefläche des Fahrzeugs gelegentlich sitzt und […] konsumiert, stellt keine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung dar […]“. Für den 32-Jährigen nicht verwunderlich: „Schon vor der Klage konnte mir das Straßenamt per telefonischer und schriftlicher Auskunft nicht erklären, worin die zweckfremde Nutzung ihrer Straßen bestünde. Es hieß nur, dass es sich um eine solche zweckfremde Nutzung handle, stets ohne Begründung warum das so sei“.

Neues Lastenfahrrad durch Spendengelder

Die Spenden die damals für die Prpzesskosten zusammengekommen sind will Lintschnig nun für den Kauf eines neuen Lastenfahrrades nutzen. “Nachdem die Spenden nun zum Glück nicht für Prozesskosten gebraucht werden, mache ich mich wie versprochen auf die Suche nach einem Lastenfahrrad, das kostenlos für alle Grazer auf meiner Website verliehen wird. Nachdem ich kürzlich mit meinen klagsgegenständlichen Lastenrädern gesiedelt bin, denke ich auch hier an einen Lastenrad-Typ, der tauglich ist für motivierte Lastenradfahrer, die auch einmal Möbel transportieren möchten” sagt Lintschnig in seinem Facebook-Posting abschließend.

Neos begrüßen die Entscheidung der Stadt

Philipp Pointner, Fraktionsvorsitzender der Grazer NEOS, zeigt sich erfreut über die Nachricht, dass die Stadt Graz keine Berufung gegen das Urteil im Lastenfahrrad-Streit einlegen wird, denn “frische Ideen haben für die Stadt und ihre BewohnerInnen einen absoluten Mehrwert” und “ein längerer Prozess wäre reine Geldverschwendung gewesen.”

“In der Grazer Bevölkerung schlummern viele frische Ideen, enorme Kreativität und ein ausgeprägter Erfindergeist. Deshalb muss die Stadt in Zukunft ihre Rolle als Partnerin und  Unterstützerin in den Vordergrund rücken. Ich bin froh darüber, dass es ein klares Bekenntnis zur sanften Mobilität und die Nutzung von Lastenfahrrädern gibt”, so Pointner.

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