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Veröffentlicht am 07.12.2021, 19:23

Bis zu 4,5 Prozent

Massive Gehaltserhöhung für Mitarbeiter von Gemeinden

Kärnten - Der demografische Wandel, der in absehbarer Zeit einen massiven Arbeitskräftemangel in Kärnten nach sich ziehen wird, stellt die Personalpolitik der Kärntner Gemeinden, immerhin Arbeitgeber von knapp 4.000 Personen, vor große Herausforderungen.
von Carolina Kucher2 Minuten Lesezeit (344 Wörter)

Das Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz (K-GMG) ist Anfang 2012 in Kraft getreten, 2016 und 2017 erfolgte eine Evaluierung durch das Gemeinde-Servicezentrum im Auftrag der Sozialpartner. Eine Umfrage in den Kärntner Gemeinden (Befragung von 1.300 Personen) führte zu dem Ergebnis, dass ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der Gehaltsansätze insbesondere in den Bereichen Pflege, Führung/Amtsleiter, (Bau-)Techniker, qualifiziertes Handwerk und qualifizierte Sachbearbeitung gegeben ist.

Die Gehaltserhöhungen

Nach Beratungen mit Experten, dem Kärntner Gemeindebund und den Sozialpartnern, wurden Änderungen im Gemeindedienst- und gehaltsrecht festgeschrieben, die heute in der Regierungssitzung beschlossen worden sind und die in der vorliegenden Novellierung des Gemeindedienstrechts umgesetzt werden sollen. Fellner: „Die weitere wesentliche Änderung ist sicher die Erhöhung der Gehälter: Die Gehälter aller Gehaltsklassen werden um einen Prozentsatz zwischen 1,2 und 4,5 Prozent gegenüber den bisherigen Gehaltsansätzen angehoben. Ebenso wird bereits eine Gehaltserhöhung von 1,45 Prozent für das Jahr 2022 berücksichtigt“. Insgesamt soll die neue Gehaltstabelle die Situation am Arbeitsmarkt besser abbilden, indem die Gehälter qualifizierter Stellen (etwa Techniker, Amtsleiter), deren Nachbesetzung sich in der Vergangenheit zunehmend als schwierig erwies, stärker angehoben werden. Die Mehrkosten für alle Kärntner Gemeinden werden durch diese Anpassung knapp vier Millionen Euro pro Jahr betragen.

Leichterer Einstieg für junge Menschen

„Mir besonders wichtig war auch die Schaffung erleichterter und attraktiverer Einstiegsbedingungen für junge Mitarbeiter“, betont der Gemeindereferent. Dazu zählt die Verankerung einer zentralen Lehrlingsausbildung im Gemeinde-Servicezentrum, um eine qualitativ hochwertige standardisierte Lehrlingsausbildung sicherzustellen, ebenso eine attraktive Entlohnung, so wie die erleichterte Übernahme von Lehrlingen in ein reguläres Dienstverhältnis zur Gemeinde durch Änderung der Bestimmungen über Stellenplan und Objektivierung.

Eine gute Work-Life-Balance

Eine weitere neue Schwerpunktsetzung im Gemeindedienstrecht, die ganz dem Trend der Zeit entspricht, sind das Lebensphasen-gerechte Arbeiten und die Work-Life-Balance. „Durch die Einführung von Sabbatical und Altersteilzeit, wird dem verstärkten Augenmerk auf Gesundheit und bewusste Regenerationsphasen sowie die Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Leistungsfreude der älteren Generation Rechnung getragen“, berichtet Fellner. Darüber hinaus wird die Digitalisierung weiter forciert, etwa durch die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel für die Telearbeit durch den Dienstgeber.

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