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Veröffentlicht am 08.12.2021, 14:02

Auch mit Lockdown-Ende

Nachtgastro bleibt weiterhin geschlossen

Kärnten - Die Nachtgastronomie darf ab Sonntag auch für Personen, die geimpft oder genesen sind, nicht aufsperren. Vorerst heißt es also weiter warten für alle, die in Feier- oder Partylaune sind.
von Phillip Plattner1 Minute Lesezeit (118 Wörter)
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Die Gastronomie darf ab kommenden Sonntag, den 12. Dezember, in Österreich aufsperren. Zumindest jene, die tagsüber bis 23 Uhr offen haben kann. In Kärnten könnte die Regelung noch anders aussehen, da erst morgen darüber diskutiert wird, ob strengere Regeln als jene, die heute vom Bund vorgegeben werden, angedacht werden. Ein fixes Datum für das Aufsperren der allgemeinen Gastronomie gibt es hierzulande also noch nicht. Sowohl für die Nachtgastro als auch für Aprés-Ski-Lokale, Stehgastronomie und Bars heißt das allerdings, dass man generell nicht öffnen kann und darf, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bei der heutigen Pressekonferenz bekanntgegeben hat. Diese werden also in jedem Fall weiterhin im Lockdown verbleiben müssen.

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