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Veröffentlicht am 11.01.2022, 14:56

Wenn Abstand nicht möglich

Im Landes­dienst: FFP2-Maske künftig auch an Arbeits­plätzen im Freien

Kärnten - Für Landesbedienstete gilt die eingeführte FFP2-Maskenpflicht auch im Freien. Um die strukturierte Abwicklung der Bürgeranliegen zu gewährleisten, sind Parteientermine ab sofort erst nach telefonischer Abklärung möglich.
von Phillip Plattner1 Minute Lesezeit (177 Wörter)

Die mit 11. Jänner in Kraft getretene Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordung hat auch Auswirkungen auf den Landesdienst. Seit heute besteht auch an Arbeitsorten im Freien eine FFP2-Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich wurden weitere Vorkehrungen getroffen, um den Dienstbetrieb in kritischen Bereichen der Landesverwaltung auch im Falle stark steigender Infektionszahlen, die durch das Omikron-Virus zu erwarten sind, aufrecht zu erhalten. “Oberstes Prinzip ist es, die Gesundheit der Bediensteten und natürlich auch der Bürger zu schützen, ohne dabei die Serviceleistungen für die Bevölkerung einzuschränken”, betont Landespressesprecher Gerd Kurath.

Hinweistafeln und Kontaktnummern an versperrten Gebäuden

Um einen sicheren Parteienverkehr weiterhin zu gewährleisten, wurde die Parteienverkehrszeit wochentags (Montag bis Freitag) von 8 bis 12 Uhr festgelegt. In den Amtsgebäuden gilt eine strikte FFP2-Maskenpflicht. Um eine sichere und strukturierte Abwickelung der Bürgeranliegen sicherzustellen, werden Termine erst nach vorheriger telefonischer Abklärung vergeben. Die Amtsgebäude sind nur noch durch den Haupteingang zugängig. An versperrten Amtsgebäuden werden zudem Hinweistafeln und Kontaktnummern angebracht.

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