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Veröffentlicht am 13.01.2022, 06:10

Erstellt vom Fischotterexperten Dr. Hans-Heinrich Krüger

Gutachten zeigt auf: Fisch­otter­fallen in Kärnten sollen besonders grausam töten

Kärnten - Das aktuelle von Tierschutz Austria in Auftrag gegebene Gutachten des Wildtierbiologen und Fischotterexperten Dr. Hans-Heinrich Krüger hat sich mit der Tötungswirkung der Conibearfallen und mit der Frage, ob der Fang der Weibchen in den Wintermonaten gegen das Gebot des „Muttertierschutzes“ verstoße, auseinandergesetzt. Besonders kritisiert wird die Verwendung sogenannter "Conibearfallen" in Kärnten.
von Redaktion 4 Minuten Lesezeit (583 Wörter)

Die Conibearfalle ist in der 81. Verordnung der Kärntner Landesregierung als Fanggerät zugelassen, da sie das gefangene Raubwild angeblich sofort töte. Um diese Kriterien zu erfüllen, muss eine Falle dafür sorgen, dass 80 Prozent der gefangenen Tiere nach spätestens drei Minuten (für Marder) bzw. fünf Minuten (für Otter und andere größere Raubsäuger) das Bewusstsein verlieren und sterben. Analysen haben allerdings ergeben, dass der Todeskampf der Tiere in der Regel um einiges länger dauert…

Die Conibearfalle

Die Conibearfalle besteht aus zwei Stahlbügeln, die über eine Feder gespannt werden und beim Auslösen mit hoher Kraft zusammenschlagen. Getötet wird das gefangene Tier dabei nicht durch die Schlagkraft der Falle. Stattdessen ist die Falle so konzipiert, dass die Bügel im Hals- und Brustbereich treffen und lebenswichtige Strukturen, wie Herz, Lunge und große Blutgefäße, zusammenpressen. Schlussendlich tötet die Unterbrechung des Blutkreislaufs und der daraus resultierende Kreislaufkollaps. Das gefangene Tier erwartet also auch im Falle eines planmäßigen Fangablaufs ein langsamer, qualvoller Tod durch Erdrücken. Ein ebenso grausames Schicksal ereilt diejenigen, die lediglich an Gliedmaßen oder Schwanz durch die Falle eingeklemmt werden. Dann müssen die gefangenen Tiere lange in Panik und Todesqualen ausharren, bis sie durch den enormen Stress an Kreislaufversagen sterben, verdursten oder erfrieren. Otter ereilt dieses Schicksal besonders häufig, da sie, als Anpassung an den Wasserdruck, einen um einiges massiveren Brustkorb und muskulöseren Nacken als vergleichbare Landraubtiere entwickelt haben. Das erhöht das Risiko, dass Otter durch die Fallen festgehalten werden, bis sie entweder an Land durch Stress oder im Wasser durch Ertrinken sterben.

Erfüllen Anforderungen nicht

Abgesehen davon, dass Conibearfallen selbst die „geringen“ Anforderungen der ISO-Normen nicht erfüllen, sind sie also von den Vorstellungen einer weidgerechten Jagd und ganz besonders von den Formulierungen im Kärntner Jagdgesetz – „sofort tötend“ – weit entfernt. Obwohl die Kärtner Landesregierung in ihrer 81. Verordnung das Töten der Tiere ausdrücklich nur an Land erlaubt, werden in Kärnten die Fallen zudem häufig als „drowning set“ unter der Wasseroberfläche eingesetzt. Das kommt daher, dass die recht großen Fallen, wenn sie an Land gestellt werden, eine Gefahr für andere Tiere und auch Kinder darstellen. Denn jedes Lebewesen mit einem gewissen Gewicht kann eine Conibearfalle auslösen und folglich sterben auch andere Wild- oder Haustiere darin. Diese Unselektivität der Conibearfalle widerspricht ebenfalls der 81. Verordnung der Kärtner Landesregierung, in der das Ziel einer „selektiven“ Entnahme ausdrücklich betont wird.

Tiere sollen vorsätzlich ertrinken

Da die Tiere in den drowning sets vorsätzlich ertrinken, ist die Unterwasser gestellte Conibearfalle ein gewaltiger Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit und die geltenden Tierschutzgesetze, worin das Ertränken „unter den quälerischen Umgang mit Tieren fällt“. Auch im Kärntner Jagdgesetz und der 81. Verordnung wird das Ertränken nicht einmal als in Betracht zu ziehende Tötungsmethode erwähnt. Die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (Tierschutz Austria) zeigt sich schockiert über die Erkenntnisse des Gutachtens: “Ich fordere die Kärntner Landesregierung auf, diese grausame Art der Tötung sofort einzustellen! Der Fischotter hat Österreich gerade erst wieder besiedelt und ist eine streng geschützte Art. Wenn in den nächsten zwei Jahren die zugelassene Anzahl an Ottern gefangen wird, werden damit 30 Prozent der heimischen Otterpopulation wieder ausgelöscht.”, informiert Petrovic. “Dass diese Tiere auch noch dazu so brutal hingerichtet werden, ist für uns absolut inakzeptabel und wir werden hier Druck auf die Landespolitik machen!”

Quellen:

Krüger, Hans-Heinrich. Gutachten: Zur Frage des tierschutzgerechten Einsatzes von Conibearfallen und zur Einhaltung des Muttertierschutzes bei der Erlegung von Fischottern. 2021 (auf Anfrage gesamtes Gutachten erhältlich)

81. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 6. Oktober 2020, Zl. 10-JAG-1/124-2020, betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter

WWF: Kärntner Landesregierung lässt bis zu 30 Prozent der Fischotter töten (aufgerufen 05.01.21, um 9:40)

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