„Für Landes- oder Gemeinde-Bedienstete, die sich diskriminiert fühlen, ist die Gleichbehandlungsstelle des Landes für Erstberatungen die erste Anlaufstelle. Handelt es sich um Fälle, für die keine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung gefunden wurde, kommt der Klagsverband ins Spiel“, berichtet Gesellschaftsreferentin LR.in Sara Schaar. Mitglieder sind neben Kärnten auch die Steiermark, Tirol und Niederösterreich oder die Stadt Salzburg.
Was macht der Klagsverband?
Der Klagsverband konnte gemeinsam mit dem Mitgliedsverein „migrare“ in Oberösterreich einen Fall vor Gericht bringen, in dem ein Drittstaatsangehöriger die Wohnbeihilfe des Landes plötzlich nicht mehr erhielt, weil diese Person kein Deutsch-Zertifikat nachweisen konnte. Aber auch andere Sozialleistungen in verschiedenen Bundesländern wurden vom Klagsverband bereits erfolgreich auf Diskriminierungsaspekte überprüft, zum Beispiel die Tiroler Schulstarthilfe oder die Niederösterreichische Pendlerhilfe.
“Diskriminierungen weiter abbauen”
Das jüngste Gerichtsverfahren, das der Klagsverband derzeit führt, ist eine Verbandsklage wegen mangelnder Inklusion in Bundesschulen und zeigt, wie breit die Rechtsdurchsetzung der NGO angelegt ist. Das betont auch Schaar: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form – aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung – weiter abzubauen. Die Mitgliedschaft im Klagsverband ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“