Die Szene spielte sich kürzlich in einem Spittaler Geschäftslokal ab: “[…] Nachdem meine Tochter noch ein DIN A4 Kurvert gebraucht hatte, wollte sie dieses bei [dem Papierwarenhandel] in Spittal an der Drau kaufen”, beginnt der Vater sein Schreiben an die Geschäftsführung. “Nach einer Minute stand sie weinend mit ihrer Maske im Gesicht wieder beim Auto und erzählte mir, dass die Verkäuferin sie nach dem 2-G-Ausweis gefragt hatte, und sie dann wieder aus dem Geschäft schickte, weil sie ja keinen hat. Nur, meine Tochter ist erst 10 Jahre alt. […]”
Umsonst hinausgeworfen
Laut österreichischer Verordnung sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von der 2G-Regelung ausgenommen. Für sie ist ein Nachweis nicht verpflichtend. Das Mädchen ist also absolut grundlos aus dem Geschäftslokal verwiesen worden. Doch die Verkäuferin sei – laut dem Schreiben – “nicht mal auf die Idee gekommen, nach dem Alter zu fragen.”
Unternehmen bedauert das Vorkommnis
Auf Nachfrage von 5 Minuten betont das betroffene Unternehmen: “Die beschriebene Situation ist unglücklich verlaufen, dafür möchten wir uns herzlich entschuldigen. Kinder unter 12 Jahren sind vom 2G-Nachweis ausgenommen und wir bedauern wirklich sehr, dass es zu dieser Situation gekommen ist.” Auch wird betont, dass die Maßnahmen für die Filialteams noch neu und ungewohnt seien, “daher kam es leider zu diesem Missverständnis.” Aufgrund der Vorkommnisse will sich das Unternehmen nun nochmals mit dem Filialteam zusammensetzten und die passende Vorgehensweise besprechen.
Der Vater des Mädchens hat vorerst jedoch genug. Er will künftig die kleinen Papierläden vor Ort unterstützen.