Die Arbeiterkammer Kärnten hat beschlossen Arbeitnehmer bei Anschaffung einer Heizwärmepumpe verstärkt finanziell unter die Arme zu greifen. Arbeitnehmer können ab Jänner 2022 ein neues zinsfreies Darlehen von bis zu 12.000 Euro beantragen, wenn sie eine Heizwärmepumpe beim Bau oder Sanierung ihres Hauses kaufen. Das zinsfreie AK-Wärmepumpen Darlehen gilt auch rückwirkend. „Für Wärmepumpen, die bereits im Jahr 2021 gekauft wurden (Rechnungsdatum 2021), kann das zinslose Darlehen beantragt werden“, erklärt Bernhard Sapetschnig, Leiter der Finanzen und Förderungen in der AK.
Wie komme ich zu einem AK-Wärmepumpendarlehen?
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten umlagepflichtig sein (mind. 1 Jahr), also AK-Mitglied.
- Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist eine Bankgarantie oder die Eintragung eines Mitschuldners.
- Das Darlehen wird nur für den Kauf einer Heizwärmepumpe vergeben (nicht für Wärmepumpen zur Warmwasseraufbereitung).
Wenn Sie Fragen haben oder weiterführende Informationen zu den AK-Darlehen benötigen, dann melden Sie sich telefonisch unter 050 477-4002 oder senden Sie uns ein E-Mail an [email protected].
Mehr Informationen zum Wärmepumpen-Darlehen
kaernten.arbeiterkammer.at/waermepumpe