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Veröffentlicht am 19.01.2022, 13:30

Ja oder Nein?

Brauche ich einen 3G-Nach­weis, um ein Volks­begehren zu unter­schreiben?

Klagenfurt - Normalerweise gilt beim Betreten der Amtsgebäude des Klagenfurter Magistrats die 3G‐Regel. Wer jedoch die aktuellen Volksbegehren unterfertigen möchte, kann dies auch ohne Vorweis eines 3G Nachweises tun. Eine FFP2‐Maskenpflicht bleibt weiterhin beim Betreten der Gebäude aufrecht.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (127 Wörter)

Wer derzeit die Amtsgebäude des Klagenfurter Magistrats betreten will, hat einen 3G‐Nachweis vorzuzeigen. Wer jedoch von seinem demokratischen Recht zur Unterfertigung eines Volksbegehrens Gebrauch machen möchte, kann dies auch ohne 3G Nachweis tun. Das stellt die Stadt Klagenfurt in einer aktuellen Aussendung klar. Die Aufhebung der 3G‐Regel gilt ausschließlich für das Betreten des Bürgerservicebüros im Rathaus und nur zum Zweck der Unterfertigung des Volksbegehrens. Gleiches gilt auch für das Wahlamt in der Kumpfgasse.

“Grundrecht gilt für alle”

„Alle Klagenfurterinnen und Klagenfurter haben gleichermaßen das Recht, von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen. Hier kann nicht nach einem 3G‐Status unterschieden werden. Dieses Grundrecht gilt für alle, ungeachtet der aktuellen Pandemie“, sagt Bürgermeister Christian Scheider.

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