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Veröffentlicht am 20.01.2022, 14:34

Appell an Landesrat

LILIHILL reicht es: "Polit-Diskussion schadet dem Airport Klagenfurt!"

Klagenfurt - Nach der gestrigen Polit-Diskussion rund um den Klagenfurter Flughafen platzt der LILIHILL Capital Group GmbH der Kragen. „Die von Landesrat Martin Gruber angestoßene öffentliche Diskussion, das Rückkaufsrecht am Flughafen Klagenfurt ausüben zu wollen, entbehre jeglicher rechtlicher Grundlage!“
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (225 Wörter)

Nach der Ankündigung von Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer, einen Untersuchungsausschuss zur Flughafenprivatisierung im Kärntner Landtag einzubringen, überschlugen sich am Mittwoch die Ereignisse. Unter anderem gab der für die Beteiligungen zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) zu verstehen, die Arbeit eines solchen U-Ausschusses unterstützen zu wollen – mehr dazu hier. Damit stelle sich der Minderheitseigentümer einmal mehr gegen den Airport, betonten die Verantwortlichen der LILIHILL Capital Group GmbH in einer Aussendung.

Miteigentümer wende sich gegen eigenes Unternehmen

“Der Versuch, entgegen aller vertraglichen Vereinbarungen mitten in der Corona-Pandemie das Rückkaufsrecht durch den Minderheitseigentümer Land Kärnten zu forcieren, bedeutet eine weitere Unternehmensschädigung der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H”, ist man sich sicher. Es sei einmalig, dass sich ein Miteigentümer in fortgesetzter Weise öffentlich gegen das eigene Unternehmen wende.

Appell an den Landesrat

Landesrat Gruber wird seitens des Mehrheitseigentümers LILIHILL aufgefordert, “sich seiner Verantwortung als Landespolitiker zu besinnen und an einer gemeinsamen konstruktiven Lösung für den Flughafen und für den Wirtschaftsstandort Kärnten mitzuwirken.” Als privates Unternehmen mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag arbeite die Flughafengesellschaft mit Hochdruck daran, den Airport langfristig abzusichern, die geplanten Umbaupläne umzusetzen und mit neuen Flugverbindungen aus der Krise zu führen. Die “permanente Blockadehaltung” der Kärntner Beteiligungsverwaltung in den Generalversammlungen leiste dazu keinen Beitrag.

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