Die Impfpflicht ist beschlossene Sache. Nun fordert Kärntens Gastronomie, die Rahmenbedingungen an die neuen Gegebenheiten anzupassen. „In unseren Betrieben gilt die 2G-Regelung, die streng kontrolliert wird. Nun kommt die Impflicht dazu. Wir fordern, dass als nächster Schritt eine stufenweise Anpassung bei der Sperrstunde erfolgt“, sagt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie. Idealerweise sollte nach einer stufenweise Erhöhung die Sperrstunde im Frühling wieder „in den Normalzustand gebracht werden“.
Gastronomiebetriebe werden vor Herausforderung gestellt
Dies wäre vor allem für die krisengebeutelte Abend- und Nachtgastronomie eine wichtige Maßnahme. Derzeit können diese Betriebe kaum Umsätze erwirtschaften, da Gäste aufgrund der frühen Sperrstunde ausbleiben. Damit werden die Betriebe vor doppelte Herausforderungen gestellt: Einerseits bleiben Gäste aufgrund der 2G-Regelung aus, andererseits erschwert die frühe Sperrstunde um 22 Uhr ein betriebswirtschaftlich erfolgreiches Arbeiten.
Übergangsfrist für Booster-Impfung
Ein wichtiges Thema ist außerdem die Verkürzung der Gültigkeit der Zweitimpfung von neun auf sechs Monate. Davon betroffen sind allein in Österreich rund 600.000 bis 700.000 Personen. Da diese Neuregelung erst vor kurzem kommuniziert wurde, sei der Zeitrahmen zu eng. Sternad: „Wir brauchen dringend eine längere Übergangsfrist. Viele Zertifikate werden mit Anfang Februar ungültig.“ Konkret wird eine Übergangsfrist bis 21. Feber gefordert, um der Bevölkerung mehr Zeit für die Booster-Impfung zu geben.
Neun Monate Gültigkeit der Zweitimpfung für ausländische Gäste
Auch ausländische Gäste stellt die Neuregelung vor ein großes Problem. In vielen Ländern ist es schwierig, schnell eine Drittimpfung zu erhalten. Und in manchen ist das gar nicht möglich: In den Niederlanden ist eine Booster-Impfung beispielsweise ausschließlich für Über-60-Jährige vorgesehen. Das bedeutet, diese touristische Zielgruppe wird durch die neue Regelung völlig ausgeschlossen. „Wir fordern deshalb eine Ausnahmeregelung für ausländische Staatsbürger: Für jene Personen, die in ihrem Heimatland aufgrund des dort vorgesehenen Impfschemas nicht die Möglichkeit haben, sich eine Booster-Impfung zu holen, soll die Zweitimpfung weiterhin neun Monate Gültigkeit besitzen“, so der WK-Wirtesprecher.