Demnach können 24-Stunden-Betreuer aus allen Staaten (EU/EWR, Drittstaaten) mit einem 3G-Nachweis einreisen, müssen also geimpft, genesen oder getestet sein (PCR gilt 72 Stunden, Antigen gilt 24 Stunden – Selbsttests sind zu diesem Zweck nicht erlaubt). Für die Einreise aus beruflichen Gründen, die nicht unter das Pendeln fällt, gilt 2G plus einen negativen PCR-Test. Für Geboosterte (alle mit einer dritten Teilimpfung) entfällt die PCR-Testpflicht. Die 2G-Nachweispflicht entfällt auch, wenn eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. für Schwangere. Dieser Personenkreis muss jedoch ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen.
In Quarantäne ohne PCR-Test
Wer einen 2G Nachweis ohne PCR-Test bei der Einreise vorlegt und keinem der Ausnahmegründe unterliegt, muss sich registrieren und in Quarantäne begeben, ein Freitesten aus dieser ist allerdings möglich. Bei Einreisen ohne jeden Nachweis gilt die sofortige zehntägige Quarantäne, wobei man sich frühestens am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten kann.