- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln,
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen: gilt zum Beispiel für Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden,
- Dienstleistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, und dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970,
- veterinärmedizinische Dienstleistungen,
- Verkauf von Tierfutter,
- Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
- Feuerlöscher
- Schutzausrüstung
- Leuchtmittel
- Brennstoffe
- Sicherungen, wie sie unser Leser gebraucht hätte.
- Salzstreumittel
- nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist.
- Notfall-Dienstleistungen,
- Agrarhandel einschließlich Tierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
- Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen
- Banken
- Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner
- soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 6 Abs. 2 fallen sowie Post-Geschäftsstellen gemäß § 3 Z 7 Postmarktgesetz (PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 6 Abs. 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 6 Abs. 2 erlaubten Tätigkeiten, und Anbieter von Telekommunikation,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege,
- den öffentlichen Verkehr,
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske,
- Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen,
- Abfallentsorgungsbetriebe,
- KFZ- und Fahrradwerkstätten,
- die Abholung vorbestellter Waren („Click & Collect“, Take away)
Quelle: wko.at