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Veröffentlicht am 30.06.2022, 10:47

Steirische Landesregierung beschließt:

Diese Reformen kommen im Pflege-, Bildungs- und Gesundheitswesen

Steiermark - In der vorletzten Sitzung vor der Sommerpause am 30. Juni 2022 hat die Steiermärkische Landesregierung im Bereich Bildung, Gesundheit und Pflege noch einige Maßnahmen auf den Weg gebracht.
von Saskia Becken6 Minuten Lesezeit (731 Wörter)
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Für die kommenden zwei Schuljahre, optional auch für die Schuljahre 2024/25 sowie 2025/26, wird die Schulsozialarbeit auf 50 Vollzeitäquivalente, von bisher 41, ausgebaut. Die geeigneten Unternehmen wurden hinsichtlich Konzept und Personal zur Auftragsvergabe in den sieben Bildungsregionen eingehend dazu geprüft. Das Auftragsvolumen liegt bei knapp acht Millionen Euro. Das Land Steiermark ist mit 60 Prozent beteiligt und übernimmt rund 4,8 Millionen Euro der Kosten. Der Rest wird von den Sozialhilfeverbänden beigesteuert.

Schulsozialarbeit und Elementarpädagogik ausbauen

Der Verstärkungspool startet mit dem Kindergartenjahr 2022/23. Aus diesem Pool gefördert wird für das ganze Kindergartenjahr eine halbtagsangestellte Betreuerin und ein halbtagsangestellter Betreuer zur Verstärkung des bestehenden Teams. Kriterien für die Vergabe dieser Förderung sind die Gruppenauslastung, der Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf und der Anteil von Kindern unter vier Jahren. Durch die große Herausforderung in der Unterbringung von Kindern aus der Ukraine in elementaren Bildungseinrichtungen werden Gruppenüberschreitungen zu diesem Zweck auch im kommenden Kindergartenjahr genehmigt. Auch diese Gruppen sollen aus dem Verstärkungspool Unterstützung erhalten. Das Land Steiermark nimmt dafür 2,9 Millionen Euro in die Hand.

Änderungen im Notarztwesen

Für das Notarztwesen wurden die Rahmenvereinbarungen mit den Trägern der KAGes, AUVA, Klinik Diakonissen Schladming, Marienkrankenhaus Vorau und der Med.-Uni Graz neu geschlossen, um dem Land Notärzte, zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, zur Verfügung zu stellen. Künftig werden die Notärzte aus den Krankenanstalten und der Med-Uni Graz den Regelbetrieb von Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr stellen. Alle anderen Notarztdienste von Montag bis Freitag 15.00 bis 7.00 Uhr, am Samstag, Sonntag wie auch am Feiertag werden durch freiberufliche Notärztinnen und Notärzte abgedeckt. Auch die Gehälter werden den neuen Erfordernissen angepasst. So wird der Dienstposten/Jahr mit 128.515 Euro dotiert, wobei diese Kosten ab dem Jahr 2023 dem durchschnittlichen jährlichen Personalaufwand für einen ärztlichen Dienstposten angepasst wird.

Psychische Gesundheit junger Erwachsener im Fokus

Kinder und Jugendliche, vor allem jene aus sozial benachteiligten Familien, haben überproportional psychische Auffälligkeiten durch die Pandemie. Eine Erhebung der Donau Universität Krems weist aus, dass 62 Prozent der Mädchen und 38 Prozent der Burschen zwischen 14 und 20 Jahren unter einer mittelgradigen depressiven Symptomatik seit Beginn der Pandemie leiden. Für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2024 initiiert Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß durch die Gesundheitsabteilung (A8) ein zusätzliches Förderprogramm in der Höhe von 200.000 Euro zur seelischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 Euro.

Beratungsstelle für Ausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege

Das Ausbildungsangebot an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege des Landes hat sich in den letzten drei Jahren massiv erweitert, sodass es unterschiedlichste Möglichkeiten einer Pflegeausbildung an den 14 Standorten in der Steiermark gibt. Die Beratungsstelle hat zum Ziel nicht nur umfassend Interessierte zu informieren, sondern auch für eine entsprechende Vernetzung mit anderen Beratungsstellen, Jugendorganisationen, AMS, und so weiter sich zu vernetzen. Darüber hinaus sollen Schulen aktiv besucht und die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit den entsprechenden Ausbildungsstätten aktiv vernetzt werden. Die Beratungsstelle setzt sich aus einer Lehrenden für Gesundheits- und Krankenpflege mit einer Sachbearbeiterin und einem Sachbearbeiter zusammen und geht ab Herbst an den Start.

Angebot von Tageszentren wird ausgebaut

Die Tagesbetreuungseinrichtung für ältere Menschen sind ein wichtiges Instrument zur Entlastung pflegender Angehöriger und Umsetzung des Grundsatzes „mobil vor stationär” in der Steiermark. Aufgrund dessen wurden zur Aktualisierung der Qualitätsstandards aus dem Jahr 2018 beziehungsweise Tarife von 2020, seit Februar 2022 intensive Gespräche mit sämtlichen Trägern geführt und günstigere Tagestarifen erreicht. Somit beträgt die Höhe der Eigenleistung eines Menschen mit einer Pension von beispielsweise 1.050 Euro, statt 16,16 Euro nur noch 11,16 Euro (bei 1.250 Euro sind es statt 24,72 dann 19,07 Euro) täglich.

Verlustausgleich ist möglich

Auch wurde den Betreibern, gleich wie den Pflegeheimen, für das vierte Quartal 2020 die Möglichkeit zum Verlustausgleiches einer pandemiebedingter Minderauslastung geschaffen und eine größere Flexibilität bei Öffnungszeiten eingeräumt. Erleichterungen zum Personaleinsatz und Ermöglichung von Therapieeinheiten wurden ebenfalls geschaffen. Landesrätin Juliane Bogner-Strauß äußert sich folgend: „Wir haben viel in den letzten Monaten auf den Weg gebracht, um die Steiermark für die Zukunft gut aufgestellt zu wissen. Wichtig ist mir nach wie vor unsere Kinder und Jugendlichen zu stärken, sei es mit neuen innovativen Ideen zur seelischen Gesundheit, mit einer Beratungsstelle für Pflegeausbildungsinteressierte, wie mit dem Verstärkungspool für Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen.”

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